PresseKat - 116. DeutscherÄrztetag beendet - Zusammenfassung II

116. DeutscherÄrztetag beendet - Zusammenfassung II

ID: 881735

(ots) - Hannover, 31.05.2013

Der Ärztetag sprach sich dafür aus, die Zusammenarbeit von
Hausärzten und Betriebsärzten bei der beruflichen Wiedereingliederung
zu stärken. Um Verbesserungen auf diesem Gebiet zu erreichen, sollen
gemeinsame Fortbildungsmaßnahmen zum betrieblichen
Eingliederungsmanagement angeboten werden. Der Ärztetag begrüßte
zudem die Resolution der Konferenz zur Sicherung des
arbeitsmedizinischen Nachwuchses des Ausschusses für Arbeitsmedizin
beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales und unterstützt das
geplante Aktionsbündnis zur Förderung des arbeitsmedizinischen
Nachwuchses.

Morbiditäts- und Mortalitätskonferenzen ausbauen

Die Delegierten haben für eine verstärkte und häufigere
Durchführung von Morbiditäts- und Mortalitätskonferenzen sowohl im
ambulanten Sektor als auch in Krankenhäusern plädiert. Die
Konferenzen seien ein wichtiges Instrument in der ärztlichen Fort-
und Weiterbildung sowie des Qualitätsmanagements, heißt es in einer
Entschließung. Es sei möglich, ohne Schuldzuweisungen und Sanktionen
interdisziplinär aus Fehlern oder Komplikationen zu lernen. Durch
regelmäßige offene Diskussionen über klinische Abläufe während der
Konferenzen würde die Sicherheits- und Lernkultur in
Gesundheitseinrichtungen nachhaltig gefördert. Ein weiterer positiver
Effekt sei das Erlernen von Soft Skills wie analytischem Denken,
zielgerichteter Kommunikation und Präsentation, die für den
ärztlichen Alltag unabdingbar seien. Als systematische Grundlage für
diese Instrumente entwickelt die Bundesärztekammer derzeit einen
methodischen Leitfaden zu Morbiditäts- und Mortalitätskonferenzen.

Keine Benachteiligung von Menschen nach Psychotherapie

Menschen, die sich einer Psychotherapie unterzogen haben, dürfen
nicht benachteiligt werden, haben die Delegierten in Hannover




gefordert. Die Zahl der diagnostizierten psychischen Erkrankungen
steige ebenso wie die Zahl der Arbeitsunfähigkeits- und Krankentage
sowie Frühberentungen aufgrund psychischer Störungen. Derzeit würden
Menschen, die sich einer Psychotherapie unterzogen haben, etwa beim
Abschluss von Versicherungen, Berufsunfähigkeits- und
Lebensversicherung sowie bei der Verbeamtung benachteiligt. Eltern
würden mittlerweile aus Angst vor späteren Benachteiligungen
notwendige Psychotherapien für ihre Kinder ablehnen, warnte das
Ärzteparlament.

Darüber hinaus forderte der Deutsche Ärztetag einstimmig, dass
Suchterkrankungen in Diagnostik und Therapie anderen psychiatrischen
Erkrankungen gleichgestellt werden. Jede psychiatrische Erkrankung
kann in psychiatrischen Institutsambulanzen behandelt und abgerechnet
werden. "Es kann nicht sein, dass Suchterkrankungen davon ausgenommen
sind und hier eine Behandlung nur möglich ist, wenn eine weitere
psychiatrische Erkrankung vorliegt", kritisierte der Ärztetag. Nach
gängiger Praxis können die Krankenkassen die Behandlungsvergütung von
Suchterkrankungen bis zu zwei Jahre nach Behandlung streichen, sofern
keine zweite psychiatrische Erkrankung festgestellt werden kann.
"Dies stellt eine Diskriminierung von Suchtkranken gegenüber anderen
psychisch Erkrankten dar", so der Ärztetag.

Zudem forderte das Ärzteparlament die Landesregierungen auf, zeit-
und praxisnahe gesetzliche Regelungen zur Behandlung nicht
einwilligungsfähiger psychisch Kranker zu schaffen. Dadurch, dass in
einigen Bundesländern die Psychisch-Kranke-Gesetze aufgrund eines
Urteils des Bundesverfassungsgerichts nicht mehr gelten, sei bei
Ärzten und Patienten Unsicherheit hinsichtlich des
verantwortungsvollen ethischen Umgangs mit Zwangsbehandlungen
entstanden.

Zuschuss an Uni-Kliniken an tarifliche Entgeltsteigerungen
anpassen

In einem weiteren Beschluss forderten die Delegierten, den
Zuschuss der Bundesländer für Forschung und Lehre an den
Universitätskliniken künftig in vollem Umfang automatisch um die
jeweiligen tariflichen Entgeltsteigerungen anzupassen. Es sei nicht
zumutbar, dass die Universitätskliniken für ihr Personal tarifierte
Entgeltsteigerungen durch Einsparungen wie Personalkürzungen selbst
auffangen müssten. Zudem hat der Ärztetag die Landesregierung und den
Landtag von Sachsen-Anhalt aufgefordert, die
universitätsmedizinischen Standorte Halle und Magdeburg zu erhalten
und die Finanzierung der Lehre und Forschung an diesen Standorten zu
sichern. Nur durch beide Standorte sei die medizinische
Maximalversorgung in Sachsen-Anhalt zu gewährleisten, heißt es in der
einstimmig gefassten Entschließung.



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