PresseKat - Kommt die Finanz an die „Offshore-Leaks“-Daten?

Kommt die Finanz an die „Offshore-Leaks“-Daten?

ID: 883047

Rund 130.000 Menschen von Wunsch nach Datenherausgabe betroffen - das Schlagwort „Offshore-Leaks“ zieht immer weitere Kreise und sorgt weltweit für Schlagzeilen. Medien berichteten Anfang April zum ersten Mal über die rund 2,5 Millionen Dokumente, die einer Gruppe von Journalisten zugespielt wurden. Politik und Behörden fordern lautstark die Herausgabe dieser Daten. Betroffen sind dabei wohl über 130.000 Personen, die Fahnder haben mit ihrem Wunsch nach dem umfangreichen Wissen 120.000 Briefkastenfirmen und Offshore-Konten in mehr als 170 Ländern ins Visier genommen.

(firmenpresse) - Die Dokumente der letzten 30 Jahre betreffen auch viele deutsche Staatsbürger. Die vertraulichen Dokumente über das gigantische Steuer-Netzwerk wurde dem Vernehmen nach aus Insiderkreisen weitergegeben. Bis die Daten auch in die Hände der hiesigen Steuerfahnder gelangen ist wohl nur eine Frage der Zeit. Interessant wird auch die Verwertung der Daten und die dafür notwendige rechtliche Grundlage sein. Die Frage nach einer etwaigen Selbstanzeige und allfällige Ausschlussgründe auf Grund einer Tatentdeckung sollte rechtzeitig mit einem Steuerfachanwalt abgeklärt werden. Als Experten für Steuerrecht und Steuerstrafrecht stehen die Rechtsanwälte LHP - Luxem Heuel Prowatke ihren Klienten in jeder Phase beratend zur Seite.

Derzeit weigern sich die Medien noch, die Daten an die Steuerfahnder auszuhändigen. Je prominenter und hochrangiger allerdings die Betroffenen werden, umso stärker wird auch der Druck. Sollte sich beispielsweise die Verlautbarung bewahrheiten, dass auch deutsche Banken und ihre Kunden eine Rolle bei diesen Offshore-Geschäften gespielt haben, werden auch die deutschen Behörden den Druck umgehend erhöhen. Eine vorzeitige Beratung mit einem Fachanwalt für Steuerrecht verhindert, dass Betroffene durch eine unvorhergesehene Entdeckung plötzlich unter Zugzwang stehen.



Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

LHP Luxem Heuel Prowatke Rechtsanwälte sind eine Kölner Anwaltskanzlei mit Schwerpunkt Steuerrecht, Steuerstrafrecht und Gesellschaftsrecht. Erbracht werden Leistungen als Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht im gesamten Bundesgebiet, überwiegend für Mandanten im Raum Köln, Bonn, Düsseldorf, Aachen, Mönchengladbach, Leverkusen, Bergisch Gladbach, Gummersbach, Remscheid, Solingen, Wuppertal und in benachbarten Regionen.

LHP bietet exklusives Know How im Ungang mit Finanzbehörden, im Besonderen mit Steuerfahndung und Finanzämtern. Rechtsanwälte, Steuerberater und Fachanwälte für Steuerrecht.



PresseKontakt / Agentur:

Both Interact GmbH
Entenplatz 1a
8020 Graz
Österreich
Tel. +43 316 26 77 30 60
Fax +43 316 773 43 65
eMail: herbert(at)both-interact.com
Web: both-interact.com



drucken  als PDF  an Freund senden  Landgericht Hannover: Auch ?Nicht-Banken? müssen über Kick-Backs aufklären Zweistufige tarifliche Ausschlussfrist ? Annahmeverzug
Bereitgestellt von Benutzer: Bertel
Datum: 03.06.2013 - 16:17 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 883047
Anzahl Zeichen: 1891

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Herbert Weichart
Stadt:

Köln


Telefon: +49 (0) 221 / 39 09 77 0

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 31.05.2013

Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Kommt die Finanz an die „Offshore-Leaks“-Daten?"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

LHP Luxem Heuel Prowatke Rechtsanwälte (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von LHP Luxem Heuel Prowatke Rechtsanwälte