(ots) - Ein Schritt in die richtige Richtung
Das klassische Beispiel: Eine ältere Dame kommt in die Bank und
will ihr Geld gut und sicher anlegen. Nach der Beratung hat sie hoch
komplizierte Investmentzertifikate - und keine Ahnung, was sie
abgeschlossen hat. Mit der Einführung der Beraterprotokolle 2010
sollten solche Fälle der Vergangenheit angehören, doch die Protokolle
sorgen in erster Linie für die Absicherung der Berater. Der Laie
versteht häufig gar nicht, was in den Schreiben festgehalten wird.
Wenn die Bundeskanzlerin nun beim Deutschen Verbrauchertag
ankündigt, dass es eine Korrektur bei den Beraterprotokollen geben
soll, ist das nur Augenwischerei. Denn die provisionsfinanzierte
Beratung ist der Grund dafür, dass Verbraucher häufig nicht das
empfohlen bekommen, was am besten für sie wäre. Hier gibt es einen
Interessenkonflikt zwischen profitorientierter Branche und dem Bedarf
des Kunden. Die Berater sind daran nur bedingt schuld, denn sie
müssen oft Abschlussquoten erfüllen.
Statt also die Vorschriften bei den Protokollen zu verschärfen,
wäre es sinnvoller, die provisionsorientierte Empfehlung langfristig
komplett abzuschaffen und an diese Stelle Honorarberatung zu rücken.
Bisherige Gesetzentwürfe gehen an dieser Stelle nicht weit genug.
Kunden würden dann für die Beratung bezahlen, und die Banken wären
nicht mehr auf den lukrativen Vertragsabschluss angewiesen. Das
verhindert Falschberatungen nicht vollends, wäre aber ein Schritt in
die richtige Richtung.
Eva Köbbemann
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