(ots) -
E-Bikes werden zum Vorreiter der elektrischen Mobilität. 2012
wurden rund 380.000 E-Bikes in Deutschland gekauft. Das war ein Plus
von 15 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Einen Schub für die elektrische
Zweiradmobilität gibt zudem die Steuerregelung, dass E-Bikes sich als
Dienstwagen nutzen oder über die Firma leasen lassen. Damit tun
Arbeitnehmer etwas für den Geldbeutel und auch ihre Gesundheit.
"E-Bikes sind eine prima Alternative zu Dienstwagen, vor allem in der
Stadt und im stadtnahen Bereich. Das Dienstwagenprivileg gilt auch
für E-Bikes. Das ist vielen noch nicht bekannt", sagt Horst Schuster
vom E-Bike-Spezialisten A2B.
Mit dem Dienstwagenprivileg für Fahrräder können Arbeitgeber ihren
Mitarbeitern Fahrräder oder E-Bikes überlassen, die diese auch privat
nutzen dürfen - etwa für die Fahrt zum Arbeitsplatz. Der Arbeitnehmer
spart dadurch die Benzinkosten und muss nur den sogenannten
geldwerten Vorteil in Höhe von einem Prozent der
Bruttoanschaffungskosten versteuern. Ein 3.000 Euro teures E-Bike hat
demnach einen geldwerten Vorteil von monatlich 30 Euro. Die Länge des
Arbeitswegs spielt für die Berechnung keine Rolle. Aber auch wer
keinen spendablen Chef hat, profitiert von der Neuregelung.
Arbeitnehmer, die sich ein neues Fahrrad kaufen wollen, können es
über die Firma leasen. Den Arbeitgeber kostet das nichts, denn
Leasingrate (rund 55 Euro) und Versicherungsprämie (rund zehn Euro)
werden direkt vom Gehalt des Mitarbeiters abgezogen. Der Vorteil: Ein
geringeres Gehalt bedeutet weniger Steuern und ist so letztlich
wieder eine Kostenersparnis für den Arbeitnehmer. Zwar muss der
geldwerte Vorteil zum verringerten Gehalt wieder dazugerechnet und
versteuert werden, solange er aber kleiner als die Leasingrate ist,
geht die Rechnung trotzdem auf.
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