(ots) - Der Vergleich verschiedener
Baufinanzierungsangebote ermöglicht es Häuslebauern, einiges an
Zinskosten zu sparen. Was vielen jedoch nicht bewusst ist: Schon eine
unverbindliche Darlehensanfrage kann es dem Kreditinteressenten
erschweren, überhaupt an das gewünschte Fremdkapital für die
Immobilie heranzukommen. Und zwar dann, wenn die Bank eine falsche
Meldung an die SCHUFA schickt.
Bevor das Kreditinstitut ein Hypothekendarlehen anbietet,
überprüft es die Zahlungsfähigkeit des potentiellen Kunden. Dazu holt
es Auskunft bei der Vereinigung der deutschen Schutzgemeinschaften
für allgemeine Kreditsicherung (SCHUFA) ein. Dort sind objektive
Daten zu wirtschaftlichen Aktivitäten von Bundesbürgern gespeichert,
auch negative Eintragungen enthält die Datei. Seien es
Ratenrückstände, Mahnbescheide, fristlose Kündigungen oder Ähnliches
- verhält sich der Kunden nicht vertragskonform, können Unternehmen
oder Kreditgeber dies der SCHUFA melden. Das hat Auswirkungen auf die
Bewertung des Betroffenen, sein sogenannter SCHUFA-Score-Wert
verschlechtert sich. Kreditinstitute beziehen den Score in ihre
Einschätzung der Zahlungsfähigkeit des Kreditinteressenten ein - und
legen unter anderem anhand dieses Werts die Zinshöhe, welche er für
die angebotene Darlehenssumme leisten soll, fest.
Ruft die Bank nun zur Bonitätsüberprüfung eine Auskunft über den
Kunden ab, muss sie ihrerseits den Grund ihres Anliegens angeben.
"Das ist ein ganz normaler Vorgang", sagt Stephan Scharfenorth,
Geschäftsführer des Baufinanzierungsportals Baufi24.de
(http://www.baufi24.de/), "allerdings begründen Bankmitarbeiter die
Anfrage mitunter falsch, mit negativen Folgen für den
Kreditinteressenten." Statt dann das eigentlich für solche Anfragen
gedachte Merkmal "Anfrage Hypokreditkonditionen" zu wählen, erhalte
die SCHUFA die Meldung, dass es sich um eine Kreditanfrage handele.
Eingeführt hatten die Schutzgemeinschaften die zusätzliche
Auskunfts-Option im Jahr 2006, um Anfragen ohne Nachteile für den
Kunden zu ermöglichen.
Die Auswirkungen einer falschen Angabe zeigen sich, wenn der
Verbraucher das Kreditangebot nicht annimmt. Dann interpretiert die
SCHUFA die Angelegenheit so, dass der Anbieter ihm kein Darlehen
gewährte, weil er ihn als nicht kreditwürdig eingestuft hatte.
Folglich verschlechtert sich der SCHUFA-Score-Wert des
Kreditinteressenten. Holt er dann bei weiteren Darlehensgebern
Offerten ein, bieten diese ihm aufgrund dessen eventuell schlechtere
Konditionen oder gar kein Angebot.
"Zwar verwenden heutzutage die meisten Kreditinstitute
Kreditanfragen kaum noch, doch um auf Nummer sicher zu gehen, sollten
Kunden im Gespräch mit dem Bankmitarbeiter immer hervorheben, dass
sie nur ein Angebot einholen und somit eine Konditionenanfrage
stellen möchten", rät Stephan Scharfenorth. Wer sich nicht ganz
sicher ist, ob sich die Bank an diesem Punkt korrekt verhalten hat,
kann dies anhand einer SCHUFA-Selbstauskunft überprüfen. Stellt sich
heraus, dass dem Institut ein Fehler unterlaufen ist, hat der
Verbraucher die Möglichkeit, seine Daten berichtigen zu lassen.
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