(ots) - MAN SE / Schlagwort(e): Prognoseänderung
04.06.2013 11:06
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
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Wie bereits durch Mitteilung vom 11. April 2013 bekannt gegeben, führen
Vertragsrisiken im Zusammenhang mit einem Großauftrag der MAN Diesel &
Turbo SE zur Errichtung schlüsselfertiger Dieselkraftwerke zu einem
erhöhten Rückstellungsbedarf. Aufgrund des Abschlussberichts der mit der
Analyse dieser Risiken beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geht
der Vorstand der MAN SE davon aus, dass insoweit für das 2. Quartal 2013
weitere Rückstellungen in Höhe von EUR 146 Mio. erforderlich sind.
Im laufenden Geschäftsjahr ist außerdem ein signifikanter, so nicht
vorhergesehener Rückgang des After Sales-Geschäfts der MAN Diesel & Turbo
SE zu verzeichnen. Der Vorstand der MAN SE erwartet, dass aufgrund der
anhaltend schwierigen wirtschaftlichen Situation in der
Schifffahrtsbranche, der europäischen Staatsschuldenkrise sowie der
schlechten wirtschaftlichen Lage insbesondere in der bedeutenden
Absatzregion Naher Osten die Situation im After Sales-Geschäft der MAN
Diesel & Turbo SE auch in den kommenden Jahren weiterhin angespannt bleibt
und die ursprünglichen Ergebniserwartungen mittelfristig nicht mehr erfüllt
werden.
Darüber hinaus sind im Rahmen einer Betriebsprüfung einer ehemaligen
Organgesellschaft erhebliche steuerrechtliche Risiken für die
Veranlagungszeiträume 2004 bis 2006 aufgetreten.
Diese drei Sachverhalte führen kumulativ voraussichtlich dazu, dass die
Umsatzrendite der MAN Gruppe insgesamt im Jahr 2013 ganz erheblich unter
dem Wert von 2012 liegen wird, während der Umsatz auf dem Niveau des
Vorjahres verbleiben wird.
Die Effekte dieser drei wertmindernden Sachverhalte werden nicht
vollständig durch die Wertsteigerung ausgeglichen, die aus der Änderung des
Zinsniveaus und der hieraus abzuleitenden Verminderung des Basiszinssatzes
resultiert, welche nach der Unterzeichnung des Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrags zwischen der MAN SE und der Truck & Bus GmbH,
einer 100%igen Tochtergesellschaft der Volkswagen Aktiengesellschaft, am
26. April 2013 eingetreten ist.
Nach Einschätzung der Vertragsparteien und der beauftragten
Bewertungsgutachter KPMG und PwC ergibt sich aus allen vorgenannten
Sachverhalten kumulativ eine Minderung des nach dem Ertragswertverfahren
ermittelten Unternehmenswerts um ca. EUR 50 Mio.
Obwohl die Minderung des Unternehmenswerts durch die Wertsteigerung
aufgrund der Änderung des Basiszinssatzes nicht vollständig ausgeglichen
wird, haben sich die Vertragsparteien darauf verständigt, die im
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vereinbarte Barabfindung in Höhe
von EUR 80,89 sowie den vereinbarten Ausgleichsbetrag von EUR 3,30 brutto
bzw. gegenwärtig EUR 3,07 netto je Stamm- und Vorzugsaktie als
Garantiedividende bzw. jährlichen Ausgleich für jedes volle Geschäftsjahr
nicht zu mindern.
MAN SE
Der Vorstand
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