PresseKat - EANS-Hauptversammlung: AGRANA Beteiligungs-AG / Einladung zur Hauptversammlung

EANS-Hauptversammlung: AGRANA Beteiligungs-AG / Einladung zur Hauptversammlung

ID: 884152

(ots) - --------------------------------------------------------------------------------
Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft
Wien, FN99489h
ISIN AT0000603709

Einberufung der Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur 26.
ordentlichen Hauptversammlung der AGRANA
Beteiligungs-Aktiengesellschaft am Freitag, dem 05. Juli 2013, um
11.00 Uhr, im Raiffeisen Forum, 1020 Wien,
Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Platz 1.

Tagesordnung

* Vorlage des festgestellten, um den Anhang erweiterten
Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses zum 28.02.2013 sowie des
zusammengefassten Lageberichts samt Corporate Governance-Bericht und
des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2012/2013

* Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

* Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2012/2013

* Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012/2013

* Beschlussfassung über die Vergütung für die Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012/2013

* Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2013/2014

* Beschlussfassung über die Änderung der Satzung zur Anpassung an das
Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2011

UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens am 14. Juni 2013 auf
der Internetseite der Gesellschaft unter {www.agrana.com}[HYPERLINK:
http://www.agrana.com] zugänglich und werden auch in der
Hauptversammlung aufliegen: * Jahresabschluss, * Konzernabschluss mit




zusammengefasstem Lagebericht, * Vorschlag für die Gewinnverwendung,
* Corporate Governance-Bericht, * Bericht des Aufsichtsrats, jeweils
für das Geschäftsjahr 2012/2013;

* Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 - 7,
* Satzung unter Ersichtlichmachung der vorgeschlagenen Änderungen,
* Formular für die Erteilung einer Vollmacht,
* Formular für die Erteilung einer Vollmacht an einen Vertreter/eine
Vertreterin des IVA,
* Formular für den Widerruf einer Vollmacht,
* vollständiger Text dieser Einberufung.

HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONäRE GEM. §§109, 110, 118 UND 119
AKTG

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und
die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser
Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte
auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt
gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am
14. Juni 2013 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 1020
Wien, Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Platz 1, z.Hd. Frau Mag. Gertraud
Wöber, Generalsekretärin, zugeht. Jedem so beantragten
Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung
beiliegen. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer
Depotbestätigung gemäß §10a AktG, in der bestätigt wird, dass die
antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor
Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der
Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf,
nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
verwiesen.

Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen,
können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur
Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass
diese Vorschläge samt Begründung und einer allfälligen Stellungnahme
des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der
Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Textform spätestens am 26. Juni 2013 der Gesellschaft entweder per
Telefax an +43 1 21137 12926 oder an 1020 Wien,
Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Platz 1, z.Hd. Frau Mag. Gertraud Wöber,
Generalsekretärin, oder per E-Mail gertraud.woeber(at)agrana.com, wobei
das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail
anzuschließen ist, zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines
Aufsichtsrats-Mitglieds tritt an die Stelle der Begründung die
Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß §87 Abs. 2 AktG. Die
Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes ist durch
die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß §10a AktG, die zum Zeitpunkt
der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein
darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
verwiesen.

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft
über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.

Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder
einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen
oder ihre Erteilung strafbar wäre.

Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen
zur Wahrung der Sitzungsökonomie bis 04. Juli 2013 bis 16.00 Uhr an
den Vorstand, z.Hd. Frau Mag. Gertraud Wöber, Generalsekretärin, per
Telefax an +43 1 21137 12926 oder per E-Mail
gertraud.woeber(at)agrana.com, gestellt werden.

Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den
§§109, 110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der
Gesellschaft www.agrana.com zugänglich.

NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im
Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach
dem Anteilsbesitz am Ende des 25. Juni 2013 (Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an
diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung
gemäß §10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 02. Juli 2013
ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss,
nachzuweisen.

Per Post: AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft
(in Schriftform z.Hd. Frau Mag. Gertraud Wöber
gem. §886 ABGB) Generalsekretärin
Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Platz 1
1020 Wien
Per Telefax: +43 (1) 8900 500 - 58
Per E-Mail: anmeldung.agrana(at)hauptversammlung.at; wobei die
Depotbestätigung in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen
ist

AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft nimmt Depotbestätigungen und
Erklärungen gemäß §114 Abs. 1 vierter Satz AktG nicht über ein
international verbreitetes, besonders gesichertes Kommunikationsnetz
der Kreditinstitute (SWIFT) entgegen, da stattdessen andere
elektronische Kommunikationswege (Telefax und E-Mail) eröffnet
werden. Dies deshalb, da AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft bei
den vorangegangenen Hauptversammlungen jeweils SWIFT als
elektronischen Kommunikationsweg angeboten hat, die depotführenden
Kreditinstitute hiervon aber keinen nennenswerten Gebrauch gemacht
haben.

Kraftlos erklärte Aktienurkunden

Die AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft ist verpflichtet, alle im
Umlauf befindlichen Inhaber-Aktienurkunden (effektive Aktienurkunden)
durch eine Sammelurkunde zu ersetzen und diese bei der OeKB zu
hinterlegen. In der 25. ordentlichen Hauptversammlung wurde darüber
berichtet. Aufgrund einer entsprechenden Genehmigung des
Handelsgerichts Wien vom 23. Jänner 2013 wurden durch dreimalige
Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung alle Aktionäre der
Gesellschaft, welche auf Inhaber lautende Stammaktien in effektiven
Aktienurkunden halten, aufgefordert die Aktienurkunden bis spätestens
zum 27. Mai 2013 einzureichen. Der Vorstand hat mit Beschluss vom 28.
Mai 2013 die nicht eingereichten effektiven auf Inhaber lautenden
Aktienurkunden nach § 67 AktG iVm § 262 Abs 29 AktG für kraftlos
erklärt. Die entsprechende Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt zur
Wiener Zeitung vom 31. Mai 2013.

Mit der Kraftloserklärung haben diese effektiven Aktienurkunden ihre
Wertpapiereigenschaft verloren und vermitteln kein Recht zur
Teilnahme und Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung der
AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft. Betroffene Aktionäre, die
noch über effektive Aktienurkunden verfügen, können bei Raiffeisen
Centrobank AG, 1010 Wien, Tegetthoffstrasse 1, als Einreichstelle
oder im Wege der depotführenden Kreditinstitute während der üblichen
Geschäftsstunden die kraftlos erklärten Aktienurkunden einreichen.
Aufgrund dessen kann eine Gutschrift auf einem vom Aktionär
bekanntzugebenden Wertpapierdepot gebucht werden, die der Anzahl der
jeweils eingereichten Stammaktien entspricht. Dies ist vom Aktionär -
zur Wahrung seines Teilnahmerechts an der kommenden Hauptversammlung
- so rechtzeitig zu veranlassen, dass die Depotgutschrift spätestens
am Nachweisstichtag, 25. Juni 2013 durchgeführt ist.

Depotbestätigung gem. §10a AktG

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz
in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in
einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende
Angaben zu enthalten: * Angaben über den Aussteller: Name/Firma und
Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten
gebräuchlichen Codes, * Angaben über den Aktionär: Name/Firma,
Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls
Register und Registernummer bei juristischen Personen, * Angaben über
die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs; ISIN AT0000603709, *
Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung, * Zeitpunkt, auf den sich
die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf
den oben genannten Nachweisstichtag 25. Juni 2013 beziehen.

Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer
Sprache entgegengenommen.

VERTRETUNG DURCH BEVOLLMäCHTIGTE

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt
ist, hat das Recht, einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des
Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie
der Aktionär hat, den er vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder
einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch
mehrere Personen bevollmächtigt werden können.

Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der
nachgenannten Adressen zugehen:

Per Post: AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft
(in Textform) z.Hd. Frau Mag. Gertraud Wöber
Generalsekretärin
Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Platz 1
1020 Wien
Per Telefax: +43 (1) 8900 500 - 58
Per E-Mail: anmeldung.agrana(at)hauptversammlung.at; wobei die Depotbestätigung
in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist
Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung
am Versammlungsort

Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der
Vollmacht werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.agrana.com abrufbar.

Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der
Registrierung persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens
am 04. Juli 2013 bis 16.00 Uhr bei der Gesellschaft einzulangen.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.

Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter vom
Interessenverband für Anleger, IVA, 1130 Wien, Feldmühlgasse 22, als
unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene
Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung; hierfür
ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.agrana.com ein
spezielles Vollmachtsformular abrufbar. Darüber hinaus besteht die
Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Michael Knap
vom IVA unter Tel. +43 1 8763343-30, Fax +43 1 8763343-39 oder E-Mail
michael.knap(at)iva.or.at.

GESAMTZAHL DER AKTIEN UND ZWISCHENSCHEINE

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das
Grundkapital der Gesellschaft EUR103.210.249,78 eingeteilt in
14.202.040 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt
eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung weder unmittelbar noch mittelbar eigene Aktien. Die
Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt
demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung 14.202.040 Stückaktien. Es
bestehen nicht mehrere Aktiengattungen.

Um einen reibungslosen Ablauf der Eingangskontrolle zu ermöglichen,
werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der
Hauptversammlung am Ort derselben einzufinden. Der Einlass zur
Behebung der Stimmkarten beginnt ab 10.00 Uhr.

Aktionäre, denen von ihren depotführenden Kreditinstituten weder
Eintrittskarten noch Kopien der Depotbestätigungen zugesandt wurden,
werden gebeten, zur Hauptversammlung einen amtlichen, gültigen
Lichtbildausweis mitzubringen.

Wien, im Juni 2013

Der Vorstand

Rückfragehinweis:
AGRANA Beteiligungs-AG
Mag.(FH) Hannes Haider
Investor Relations
Tel.: +43-1-211 37-12905
e-mail: hannes.haider(at)agrana.com

Mag.(FH) Markus Simak
Public Relations
Tel.: +43-1-211 37-12084
e-mail:markus.simak(at)agrana.com

Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: AGRANA Beteiligungs-AG
F.-W.-Raiffeisen-Platz 1
A-1020 Wien
Telefon: +43-1-21137-0
FAX: +43-1-21137-12045
Email: info.ab(at)agrana.com
WWW: www.agrana.com
Branche: Nahrungsmittel
ISIN: AT0000603709
Indizes: WBI, ATX Prime
Börsen: Präsenzhandel: Berlin, Stuttgart, Frankfurt, Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch


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Unternehmensinformation / Kurzprofil:
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Ergebnisse, hohem Cash Flow und massiver weiterer Entschuldung im Geschäftsjahr
2012/13 DGAP-Adhoc: WESTGRUND Aktiengesellschaft:  Kapitalerhöhung
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Datum: 05.06.2013 - 07:46 Uhr
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