(ots) -
23. GKinD-Fachtagung in Hannover stellt Sicherstellung der
stationären und ambulanten fachärztlichen Versorgung an
Kinderkliniken in den Mittelpunkt und fordert gesetzliche
Klarstellungen
Die Gesellschaft der Kinderkrankenhäuser und Kinderabteilungen
Deutschland (GKinD) fordert anlässlich ihrer 23. Fachtagung Ende Mai
in Hannover endlich eindeutige gesetzliche Regelungen zur
Sicherstellung der stationären und ambulanten fachärztlichen
Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Krankenhäuser und
Kinderabteilungen. Konkrete Vorschläge der GKinD zu den Themen
"Sicherstellungszuschlag" und "Pädiatrische Institutsambulanzen"
waren u.a. Gegenstand der Diskussion mit Gesundheitspolitikern.
Eine auskömmliche Finanzierung der enormen Vorhaltekosten bei der
Versorgung von Kindern und Jugendlichen sei mit den aktuellen
Fallpauschalen nicht zu realisieren. Die für solche Fälle vorgesehene
Regelung im Krankenhausentgeltgesetz zur Vereinbarung von
Sicherstellungszuschlägen sei viel zu unbestimmt und mache es den
Kinderkrankenhäusern und Kinderabteilungen unmöglich, mit den
Kostenträgern dieses Thema überhaupt ernsthaft zu verhandeln. Aus
diesem Grunde sei eine Konkretisierung der Regelung im
Krankenhausentgeltgesetz überfällig. Der konkrete Vorschlag der GKinD
dazu liege auf dem Tisch.
Die anwesenden Gesundheitspolitiker zeigten sich gerade im
Hinblick auf eine notwendige flächendeckende Notfallversorgung für
Kinder und Jugendliche diskussionsbereit und konstruktiv.
Auch die Tatsache, dass in manchen Regionen aufgrund nicht
nachvollziehbarer Entscheidungen der Zulassungsausschüsse die
wohnortnahe ambulante spezialärztliche Versorgung von Kindern und
Jugendlichen gefährdet werde, sei nicht länger hinnehmbar. Familien
benötigen auch für die Gesundheitsversorgung ihrer Kinder
Planungssicherheit.
Als Mittel gegen die Zulassungswillkür fordert die GKinD die
Zulassung von Institutsambulanzen im Rahmen des Versorgungsauftrages
der Kinderkliniken und Kinderabteilungen. Auch dazu liege der
konkrete Vorschlag für eine Gesetzesänderung im Sozialgesetzbuch V
auf dem Tisch.
Auch zu diesem Thema waren die Gesundheitspolitiker bereit, den
Dialog fortzusetzen.
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