(ots) - Die kommunalen Spitzenverbände und der VKU begrüßen
das heutige Vermittlungsergebnis zur Kartellrechtsnovelle. Der
Vermittlungsausschuss ist dem Votum der Länder gefolgt. Zukünftig
wird damit gesetzlich klargestellt, dass öffentliche Gebühren und
Beiträge nicht der kartellrechtlichen Missbrauchskontrolle
unterliegen. Dies war im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens auch die
gemeinsame Forderung der kommunalen Spitzenverbände und des Verbandes
kommunaler Unternehmen (VKU).
"Mit dieser Gesetzesergänzung wird eigentlich eine
Selbstverständlichkeit festgeschrieben. Der Gesetzgeber hat
grundsätzlich zwei Entgeltmodelle für kommunale Leistungen der
Daseinsvorsorge geschaffen: Preise und Gebühren. Den Kommunen obliegt
die Wahl des jeweiligen Entgeltmodells. "In beiden Modellen
funktioniert die Kontrolle im Interesse der Bürger", so die vier
Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hans-Günter Henneke (DLT), Dr. Stephan
Articus (DST), Dr. Gerd Landsberg (DStGB) und Hans-Joachim Reck
(VKU).
Notwendig ist diese gesetzliche Klarstellung trotzdem.
Monopolkommission und das Bundeskartellamt sind nämlich massiv mit
der Forderung aufgetreten, das nur auf Preise abgestimmte Instrument
des Kartellrechts auch auf Gebühren auszudehnen. Die Feststellung,
dass sich beide mit dieser Forderung auf dem Holzweg befinden, ist
das Verdienst des gestrigen Vermittlungsergebnisses. Eine Ausdehnung
des Kartellrechts auf Gebühren hätte tiefgreifende Einschnitte in die
kommunale Leistungserbringung und Gestaltungshoheit bedeutet.
Betroffen gewesen wären klassische kommunale Aufgaben im sozialen und
kulturellen Bereich wie z.B. Kindertagesstätten und Bibliotheken
genauso wie zentrale Versorgungsleistungen
Kontakt:
Deutscher Landkreistag (DLT), Markus Mempel, Pressesprecher,
Tel.030-590097-312
Deutscher Städtetag (DST): Volker Bästlein, Pressesprecher,
Tel.: 030 37711-130
Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB): Franz-Reinhard Habbel,
Pressesprecher, Tel.: 030 77307-225
Verband kommunaler Unternehmen (VKU): Carsten Wagner, Pressesprecher,
Tel. 030 58580-220