(ots) - "Die Union muss endlich akzeptieren, was das
höchste deutsche Gericht entschieden hat: Lebenspartnerschaften und
Ehen sind vor dem Gesetz gleich zu behandeln. Damit muss die
rückwirkende steuerrechtliche Gleichstellung noch vor der Sommerpause
im Bundestag umgesetzt werden. Die Haltung der Union, erst dann zu
handeln, wenn Karlsruhe die Bundesregierung dazu zwingt, ist
blamabel, unseriös und des Parlaments nicht würdig. Zugleich ist die
Karlsruher Entscheidung ein Armutszeugnis für die FDP, hatte sie doch
die steuerrechtliche Gleichstellung im Koalitionsvertrag verankert,
die jetzt erst durch Karlsruhe auf die Agenda gesetzt wird", erklärt
Barbara Höll, lesben- und schwulenpolitische sowie steuerpolitische
Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, zur Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts, die eingetragenen Lebenspartnerschaften
auch beim Ehegattensplitting der Ehe gleichzustellen. Höll weiter:
"Die eingetragene Lebenspartnerschaft war ein Ãœbergangsgesetz, um
die gesetzliche Gleichstellung von Lesben und Schwulen vorzubereiten.
Nun muss die Gleichstellung weiter voran getrieben werden, damit sich
weitere Teilgesetze erübrigen und Karlsruhe entlastet wird. Dies wäre
sehr leicht möglich, wenn wir die Ehe für Lesben und Schwule endlich
öffnen würden."
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