(ots) - Ein kleiner Erfolg
Dieses Urteil lässt aufhorchen. Nicht etwa, weil eine Szenegröße
der rechtsextremen Musik auch im Berufungsverfahren verurteilt worden
ist. Nein, am Landgericht Osnabrück war gestern der eigentliche
Verlierer die Gutachterin.
Zusammen mit einigen Kollegen nimmt die Anwältin eine
Schlüsselrolle bei der Verbreitung rechtsextremer Musik ein. Ganz
bewusst bewegen sich diese Lieder am Rand der Legalität. Für die
rechte Klientel macht genau das den Reiz aus. Vieles deckt dabei das
Grundgesetz ab, aber längst nicht alles. Für solche Grenzfälle haben
sich Juristen eine Einnahmequelle geschaffen, indem sie Texten die
Unbedenklichkeit attestieren. Daniel G. als juristischer Laie habe es
ja nicht besser gewusst, so die Argumentationslinie seiner Anwälte.
Er habe sich eben auf die Fachfrau verlassen.
So ein Blödsinn. Was nach großer Naivität klingt, ist in
Wirklichkeit Kalkül. Denn durch ihr Vorgehen wollen sich die Musiker
juristisch unangreifbar machen. Unabhängig von dem, was sie sich da
zusammendichten. Unvermeidbarer Verbotsirrtum lautet das Stichwort -
das Begehen einer Straftat ohne Kenntnis der Schuld.
Durch das Osnabrücker Urteil scheint die Expertise der Gutachterin
dahin. Und der Missbrauch der Gesetze durch rechtsextreme Musiker
schwieriger. Ein kleines bisschen nur, aber immerhin.
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