(ots) - Gleiches Recht für alle
Mit seiner Entscheidung, die gleichgeschlechtliche
Lebenspartnerschaft im Steuerrecht mit Eheleuten gleichzustellen,
beendet das Bundesverfassungsgericht eine seit zwölf Jahren
andauernde Ungerechtigkeit. Am 1. August 2001 heirateten die ersten
homosexuellen Paare in Deutschland. Bislang wurden diesen Paaren aber
nur die rechtlichen Verpflichtungen der Ehe auferlegt, nicht aber
auch die gleichen Rechte zuerkannt. Rutscht zum Beispiel einer der
Partner in Hartz IV, wird das Gehalt des anderen auf den
Hartz-IV-Satz angerechnet, wie auch in einer Ehe zwischen Mann und
Frau. Die steuerlichen Vorteile einer Ehe standen Homo-Paaren nicht
zu. Liebende Menschen, die füreinander Verantwortung übernehmen,
dürfen nicht benachteiligt werden, egal welche Art von Beziehung sie
führen.
Kritiker sagen, die Homo-Ehe bringe keine Kinder und deshalb
verdiene sie auch keine steuerliche Gleichstellung. Zum einen stimmt
das so nicht, denn in vielen Homo-Ehen wachsen heute Kinder auf. Ohne
das Ehegattensplitting haben die Eltern weniger Geld, und das
benachteiligt auch die Kinder. Zum anderen dürften dann auch die
kinderlosen heterosexuellen Ehepaare keine steuerlichen Vorteile mehr
genießen. Für die Zukunft kann das nur bedeuten: Ehegattensplitting
entweder für alle Ehepaare, nur noch für alle Familien mit Kindern
oder für niemanden mehr. Nur das wäre gerecht.
Eva Köbbemann
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