PresseKat - E-Government-Gesetz heute im Bundesrat: Verwaltung hofft auf Modernisierungsschub

E-Government-Gesetz heute im Bundesrat: Verwaltung hofft auf Modernisierungsschub

ID: 886042

(ots) - BearingPoint-Umfrage zeigt: Behörden begrüßen
Ausbau von E-Government-Angeboten / Finanzierung und Mangel an
Fachkräften gelten als Herausforderung

Das E-Government-Gesetz befindet sich auf der Zielgeraden - der
Bundesrat muss heute nach der bereits vorliegenden Zustimmung durch
den Bundestag final über die Zukunft des Gesetzes entscheiden. Es
soll Bürgerinnen und Bürgern die elektronische Kommunikation mit
Ämtern erleichtern, den Verwaltungsapparat maßgeblich modernisieren
und Deutschland wettbewerbsfähiger machen. Die Behörden selbst
knüpfen hohe Erwartungen an das Gesetz, sehen jedoch auch klar die
Herausforderungen in der Umsetzung. Dies zeigt eine aktuelle Umfrage
der Management- und Technologieberatung BearingPoint
(www.bearingpoint.com) bei Mitarbeitern aus über 100 Behörden der
Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltung, die in Projekten zur
Verwaltungsmodernisierung in den vergangenen Jahren mitgewirkt haben.
Demnach begrüßen die Befragten mehrheitlich das Gesetz: 89 Prozent
denken, dass die deutsche Wirtschaft von dem durch das Gesetz
geregelten Ausbau von E-Government profitieren wird, 83 Prozent
prognostizieren einen deutlichen Nutzen für die öffentliche
Verwaltung und mehr als 70 Prozent erwarten einen maßgeblichen
Modernisierungsschub für die eigene Behörde. Weiterhin glauben über
zwei Drittel an eine bessere Verknüpfung mit der technischen
Infrastruktur der Wirtschaft, was zu effizienteren
Verwaltungsverfahren für Unternehmen und Behörden beitragen kann.

"Die Ergebnisse zeigen, dass das E-Government-Gesetz von der
Verwaltung als ein wichtiger Faktor gesehen wird, um die
Anforderungen von Bürgern und Wirtschaft zukünftig erfüllen zu
können. Es gilt als ein Generalschlüssel zur Modernisierung der
öffentlichen Verwaltung und wird in den kommenden Jahren nicht nur




die Kommunikation mit Bürgerinnen und Bürgern verändern, sondern viel
mehr auch die Arbeit der Verwaltung selbst beeinflussen", sagt
Alexander Schmid, Partner bei BearingPoint und spezialisiert auf die
strategische Beratung zur Verwaltungsmodernisierung.

Hürden für eine erfolgreiche Umsetzung des E-Government-Gesetzes

Damit sich die erwarteten Vorteile einstellen, besteht für die
Behörden allerdings noch Handlungsbedarf: 78 Prozent der Befragten
sehen in der Finanzierung der Gesetzesfolgen die größte
Herausforderung. Die angestrebte Modernisierung der Verwaltung
erfordert Investitionen in die Behörden-IT und die Reorganisation der
Verwaltungsprozesse, die in den Behördenhaushalten berücksichtigt
werden müssen. Wo möglich, werden zentrale E-Government-Angebote
gefordert, die behördenübergreifend genutzt werden können. Auch die
Bereitstellung des erforderlichen Fachpersonals zur Umsetzung des
Gesetzes betrachtet mit 77 Prozent eine deutliche Mehrheit der
Befragten als große Herausforderung. Vor allem die notwendigen
Fachkräfte in IT und Projektmanagement werden als knappe Ressourcen
benannt. Eine weitere Herausforderung besteht in der flächendeckenden
Nutzbarkeit: Da mit dem Bundesgesetz nicht alle Aspekte auch für die
Länder geregelt sind, benötigen diese jeweils eigene
E-Government-Gesetze. Der Bund liefert mit dem Bundesgesetz jedoch
eine wichtige Orientierung beispielsweise zum Einsatz der
Online-Ausweisfunktion des neuen Personalausweises und zur
elektronischen Zusammenarbeit von Behörden.

Chancen für europäische Verwaltung

In der heute vernetzten Welt und einem zusammenwachsenden Europa
reichen nationale Standards nicht mehr aus, um langfristig und
zukunftsorientiert zu agieren. Die Teilnehmer der Umfrage weisen
deswegen auch auf die Anforderung einer umfassenden Integration der
deutschen Verwaltung in ein europäisches E-Government hin und die
damit verbundenen Chancen zur Stärkung des Standorts Deutschland.
Hier werden nicht nur die Abhängigkeiten von den Vorgaben der
Europäischen Kommission gesehen. Vielmehr wird in diesem Zusammenhang
auch das Exportpotenzial deutscher E-Government-Lösungen
wahrgenommen, wenn bei den europäischen Nachbarn wie Frankreich,
Großbritannien oder Polen bislang noch keine vergleichbare rechtliche
Grundlage oder vergleichbare notwendige technische Infrastrukturen
zum Beispiel für sichere elektronische Identitäten bestehen.

"Die Chancen für Deutschland wie Europa sind vielfältig. Jetzt
gilt es jedoch, die Umsetzung des Gesetzes an der hohen
Erwartungshaltung auszurichten. Das Thema Sicherheit ist hierbei ein
wesentlicher Aspekt zur breiten Akzeptanz der E-Government-Angebote -
und sollte weiterhin im Fokus der Entwicklungen stehen. Zudem müssen
Verwaltungsmitarbeiter frühzeitig eingebunden werden, damit die
gewünschten Effekte erzielt werden können. Hier braucht es Management
und Aufklärung", erläutert Alexander Schmid abschließend.

Ãœber das E-Government-Gesetz

Das E-Government-Gesetz (= Gesetz zur Förderung der elektronischen
Verwaltung) soll bundesrechtliche Hindernisse für das E-Government
abbauen und die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung
erleichtern. Das Gesetz soll zudem über die föderalen Ebenen hinweg
Wirkung entfalten und es Bund, Ländern und Kommunen ermöglichen,
einfachere, nutzerfreundlichere und effizientere elektronische
Verwaltungsdienste anzubieten. Deswegen ist das Gesetz im Bundesrat
zustimmungspflichtig.

Das Gesetz regelt u. a. folgende Punkte:

- Verpflichtung der Verwaltung zur Eröffnung eines elektronischen
Kanals und zusätzlich der Bundesverwaltung zur Eröffnung eines
DE-Mail-Zugangs
- Grundsätze der elektronischen Aktenführung und des ersetzenden
Scannens
- Erleichterung bei der Erbringung von elektronischen Nachweisen
und der elektronischen Bezahlung in Verwaltungsverfahren
- Regelung zur Bereitstellung von maschinenlesbaren Datenbeständen
durch die Verwaltung ("open data")
- Abbau von Schriftformerforderdernissen und Ersetzung der
qualifizierten elektronischen Signatur durch andere
elektronische Verfahren wie z. B. DE-Mail

Ãœber BearingPoint

BearingPoint Berater haben immer im Blick, dass sich die
wirtschaftlichen Rahmenbedingungen permanent verändern und die daraus
entstehenden komplexen Systeme flexible, fokussierte und individuelle
Lösungswege erfordern. Unsere Kunden, ob aus Industrie und Handel,
der Finanz- und Versicherungswirtschaft oder aus der öffentlichen
Verwaltung, profitieren von messbaren Ergebnissen, wenn sie mit uns
zusammenarbeiten. Wir kombinieren branchenspezifische Management- und
Fachkompetenz mit neuen technischen Möglichkeiten und eigenen
Produkt-Entwicklungen, um unsere Lösungen an die individuellen
Fragestellungen unserer Kunden anzupassen. Dieser partnerschaftliche,
ergebnisorientierte Ansatz bildet das Herz unserer Unternehmenskultur
und hat zu nachhaltigen Beziehungen mit vielen der weltweit führenden
Unternehmen und Organisationen geführt. Unsere 3.500 Mitarbeiter
unterstützen zusammen mit unserem globalen Beratungs-Netzwerk Kunden
in über 70 Ländern und engagieren sich gemeinsam mit ihnen für einen
messbaren und langfristigen Geschäftserfolg.

Weitere Informationenfinden Sie unter www.bearingpoint.com und in
der BearingPoint Toolbox: http://toolbox.bearingpoint.de



Pressekontakt:
Alexander Bock
Manager Communications
Tel. +49 89 540338029
Mailto:alexander.bock(at)bearingpoint.com


Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Claus Schünemann neuer General Manager von CSC in Zentraleuropa NORD CONSULT Finanzklimaindex:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 07.06.2013 - 09:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 886042
Anzahl Zeichen: 8203

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Frankfurt



Kategorie:

Unternehmensberatung



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"E-Government-Gesetz heute im Bundesrat: Verwaltung hofft auf Modernisierungsschub"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

BearingPoint GmbH (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von BearingPoint GmbH