(ots) - EU-Richtlinienvorschlag zur Sanierung und
Abwicklung von Kreditinstituten benachteiligt Volksbanken und
Raiffeisenbanken
Anlässlich einer Veranstaltung der CDU/CSU-Fraktion zum
finanziellen Verbraucherschutz fordert der Präsident des
Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR),
Uwe Fröhlich, im Rahmen der aktuellen europäischen
Gesetzgebungsverfahren zur Sanierung und Abwicklung von
Kreditinstituten die volle Anerkennung der genossenschaftlichen
Institutssicherung als gleichwertiges Instrument.
"Die BVR-Sicherungseinrichtung hat in den vergangenen 80 Jahren
ihre Leistungsfähigkeit eindrucksvoll bewiesen", so Fröhlich. Noch
nie habe auch nur ein Kunde jemals einen Cent seiner Einlagen
verloren. "Unsere Institutssicherung macht für die deutschen
Genossenschaftsbanken die mit der EU-Richtlinie diskutierten
Abwicklungsinstrumente, vor allem die Umwandlung von
Verbindlichkeiten in Eigenkapital ('bail-in') überflüssig", so der
BVR-Präsident weiter. Deshalb wäre es nicht gerechtfertigt, wenn
gerade Volksbanken und Raiffeisenbanken diesen Instrumenten
unterworfen werden sollten oder auch nur "bail-in"-fähige Mittel
vorhalten müssten. Die Ausgabe spezieller "bail-in"-fähiger
Verbindlichkeiten ist für Genossenschaftsbanken keine realistische
Option. Eine ersatzweise angedachte Erhöhung von
Eigenkapitalanforderungen würde gerade die Institute, die sich in der
Finanzmarktkrise als besonders zuverlässig erwiesen haben,
ungerechtfertigt benachteiligen, obwohl aufgrund der
Institutssicherung voraussichtlich niemals die Umwandlung von
Verbindlichkeiten in Eigenkapital eintreten würde. Fröhlich fordert
daher: "Gut funktionierende Systeme dürfen nicht durch eine
europäische Regulierung geschwächt werden."
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