(ots) - Angesichts der verheerenden Schäden in Folge der
aktuellen Hochwasserkatastrophe fordert der Deutsche Städte- und
Gemeindebund Bund und Länder auf, ein "Investitionsprogramm
Fluthilfe" zum Wiederaufbau der Infrastruktur in den Städten und
Gemeinden aufzulegen. "Experten gehen nach derzeitigem Stand von
Schäden in Höhe von mindestens 10 Milliarden Euro aus. Daher
benötigen die betroffenen Bürgerinnen und Bürger sowie die
betroffenen Städte und Gemeinden schnelle und unbürokratische Hilfe",
so der Hauptgeschäftsführer des DStGB, Dr. Gerd Landsberg, heute in
Berlin.
Nach dem Vorbild des Konjunkturpakets II müssten Bund und Länder
kommunale Infrastrukturinvestitionen infolge der
Hochwasserkatastrophe finanziell unterstützen.
Investitionsschwerpunkte sind nicht nur die kommunalen Straßen,
Brücken und öffentlichen Wege. Betroffen sind zudem Kindergärten,
Schulen, kommunale Krankenhäuser sowie weitere
Infrastruktureinrichtungen. Bund und Länder dürften die Städte und
Gemeinden jetzt nicht im Stich lassen.
Landsberg wies darauf hin, dass die vom Bund in Aussicht
gestellten Soforthilfen in Höhe von 100 Millionen Euro bei weitem
nicht ausreichen. Angesichts des zu erwartenden Schadensausmaßes
müssten die Finanzhilfen von Bund und Ländern im Sinne eines
Investitionsprogramms aufgestockt werden. Auch die Europäische Union
sei gefordert, da es sich um eine grenzüberschreitende Katastrophe
handele. Wie beim Jahrhundertsturm Kyrill sollte die EU ebenfalls
Finanzmittel unbürokratisch zur Verfügung stellen.
Nach Auffassung des DStGB muss begleitend eine erleichterte
Verga-be von öffentlichen Aufträgen ermöglicht werden. Insbesondere
Erstmaßnahmen zur Verkehrssicherung, die Beseitigung von Schlamm und
Treibgut sowie der Wiederaufbau der technischen und baulichen
Infrastruktur setzt eine beschleunigte Vergabe von Aufträgen voraus.
Die vom Bund bereitzustellenden Finanzmittel müssen zudem
ungeschmälert und ohne bürokratischen Aufwand an die Kommunen
weitergeleitet werden. Dies setzt voraus, dass Bund, Länder und
Kommunen "Hand in Hand" arbeiten und für einen schnellen
Mittelabfluss an die Städte und Gemeinden sorgen.
Um Hochwassergefahren in Zukunft besser begegnen zu können,
brauchen Städte und Gemeinden schließlich einen gestärkten
Handlungsrahmen auch im Baurecht. Insbesondere sind schnellere
Genehmigungsverfahren für Hochwasserschutzbauten erforderlich.
Landsberg: "Wir brauchen deutlich kürzere Planungszeiten. Verfahren
von 10 bis 15 Jahren sind angesichts der Hochwassergefahren nicht
mehr hinnehmbar." Nach Auffassung des DStGB gehören in diesem
Zusammenhang die bestehenden Klagemöglichkeiten gegen
Hochwasserschutzmaßnahmen auf den Prüfstand.
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