(ots) - Anlässlich des 1. Deutschen Diversity-Tags mahnt
das Deutsche Institut für Menschenrechte zu einem wertschätzenden und
professionellen Umgang in der Justiz mit Vielfalt und
Unterschiedlichkeiten von Menschen. "Diversity-Kompetenz hat in der
Justiz nahezu noch keinen Stellenwert", kritisiert Beate Rudolf,
Direktorin des Instituts. Die Folge davon seien Barrieren beim Zugang
zum Recht. Wenn Anwaltschaft, Richterschaft, Staatsanwälte und
Staatsanwältinnen kein Bewusstsein besäßen für Unterschiedlichkeiten
und für die immer noch damit verbundenen Chancenungleichheiten und
Ausschlussmechanismen in der Gesellschaft, könnten sie auch nicht
effektiv mit den vielfältigen Parteien kommunizieren oder sie
angemessen vor Gericht vertreten, so Rudolf. "Der Zugang zum Recht
aber ist ein unverzichtbarer Bestandteil der Menschenrechte und daher
zu sichern."
Fehlende Diversity-Kompetenz kann auch dazu führen, dass
Diskriminierungen erst gar nicht erkannt werden. "Nur ein Bruchteil
aller Diskriminierungsfälle gelangt in die anwaltliche Beratung und
ein noch kleinerer Teil führt zu Gerichtsverfahren", bedauert Nina
Althoff, Juristin und Leiterin des Projekts "Anwaltschaft für
Menschenrechte und Vielfalt" am Institut. Deutschland sei aber
menschenrechtlich zu einem effektiven Rechtsschutz gegen
Diskriminierung verpflichtet.
"Die juristische Aus- und Fortbildung sollte um
Diversity-Trainings und Sensibilisierungsmaßnahmen zu
Ausschließungsmechanismen wie Rassismus und Sexismus ergänzt werden",
fordert Althoff. Bislang fehle ein solches Angebot weitgehend. Das
Projekt "Anwaltschaft für Menschenrechte und Vielfalt" entwickelt
solche Informations- und Fortbildungsmodule mit dem Ziel,
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Diversity und
menschenrechtsbasiertem Diskriminierungsschutz zu qualifizieren.
Langfristiges Ziel des Projekts ist es, solche Fortbildungen in die
Curricula der juristischen Bildungsträger aufzunehmen. Das Projekt
stützt sich auf Kooperationspartner wie das Deutsche Anwaltsinstitut
(DAI), den Deutschen Anwaltverein (DAV) und die
Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK).
Diversity meint eine Vielzahl von Dimensionen wie ethnischer
Hintergrund, Religion, Behinderung, Ge-schlechtsidentitäten, sexuelle
Vielfalt, Alter oder Lebenskonzepte.
Informationen zum Projekt "Anwaltschaft für Menschenrechte und
Vielfalt": http://ots.de/YyxOV
Online-Handbuch "Aktiv gegen Diskriminierung":
http://www.aktiv-gegen-diskriminierung.de/
Das Projekt "Anwaltschaft für Menschenrechte und Vielfalt" ist im
Januar 2012 gestartet und auf drei Jahre angelegt. Es wird im Rahmen
des XENOS-Programms "Integration und Vielfalt" durch das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Europäischen
Sozialfonds gefördert.
Pressekontakt:
Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Telefon: 030 25 93 59 - 14
E-Mail: hildebrand(at)institut-fuer-menschenrechte.de