(ots) - "Agrarministerrat und Europäische Kommission müssen
sich der Position des Europäischen Parlaments anschließen und dürfen
die Verlängerung der Zuckermarktordnung bis 2020 nicht länger
blockieren." Diese Forderung seines Verbandes hat der Vorsitzende der
Wirtschaftlichen Vereinigung Zucker (WVZ), Dr. Hans-Jörg Gebhard,
anlässlich der Zuckertagung 2013 in Berlin bekräftigt. Die von
Rübenanbauern und Zuckerfabriken in Deutschland und Europa erbrachten
Leistungen für die Gesellschaft und den ländlichen Raum dürften durch
ein Auslaufen der Marktordnung nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt
werden. Dazu gehöre neben der stabilen Versorgung des europäischen
Marktes mit Zucker auch die Einhaltung von hohen Umwelt- und
Sozialstandards sowie die Stärkung der Wirtschaftskraft vor allem in
ländlichen Räumen, so Dr. Gebhard weiter. Er gab zu bedenken, dass
die Volatilität des Weltmarktes ohne die gegenwärtige Quotenregelung
in den beiden zurückliegenden Jahren den EU-Binnenmarkt voll
getroffen hätte. Angesichts der weltweit steigenden Nachfrage nach
Zucker, aber weiterhin stark schwankender Ernteerträge, müssten die
Rahmenbedingungen in Europa auf Stabilität hin ausgerichtet werden.
Der aktuelle Preisverfall für Zucker am Weltmarkt unterstreiche das
zusätzlich. Dies habe das Europäische Parlament erkannt.
Zuckerrübenanbauer und Zuckerindustrie in der EU haben seit der
Reform der Zuckermarktordnung von 2006 enorme Anstrengungen
unternommen, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern. Trotz des
Fortschritts geht aber auch die Bundesregierung immer noch von einem
Kosten- und Wettbewerbsnachteil aus. "Deshalb braucht die
Zuckerwirtschaft bis mindestens 2020 Zeit zur weiteren Steigerung
ihrer Wettbewerbsfähigkeit", so Dr. Gebhard. Dies sei die
Voraussetzung, um die heimische Zuckerproduktion und -versorgung
langfristig abzusichern. Er unterstrich, dass der Erhalt einer
effizienten Zuckererzeugung für eine langfristige
Versorgungssicherheit im Interesse der deutschen und europäischen
Verbraucher unerlässlich sei. Es komme nun darauf an, dass
Agrarministerrat und Kommission im Rahmen der Trilog-Verhandlungen
einlenkten und dem Vorschlag des Parlaments für eine Verlängerung bis
2020 folgten.
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