Lebensmittelverpackungsproduzenten, die Polyolefine (Polyethylene und Polypropylene) verwenden, können jetzt auf die neuen Erklärungen zur Lebensmittelsicherheit und -konformität von SABIC zugreifen. SABIC ist einer der ersten Kunststoffproduzenten, der bereits drei Jahre vor Ablauf der Frist im Jahre 2016 all seine Erklärungen hinsichtlich Lebensmittelverträglichkeit entsprechend den geänderten EU-Verordnungen aktualisiert hat. Die Änderungen sollen eine die Sicherheit von Nahrungsmittelverpackungen weiter erhöhen. Um zu gewährleisten, dass alle Materialien den neuen Prüfbedingungen entsprechen, musste SABIC alle Polyolefine für Lebensmittelverpackungsmaterialien erneut testen. SABIC stellt seinen Kunden eine Vielzahl von Erklärungen zur Lebensmittelsicherheit für das europäisches Polyolefin-Portfolio als wichtige Serviceleistung zur Verfügung. Die Erklärungen sind auf den europäischen Seiten von www.sabic.com einsehbar.
(firmenpresse) - Die neuen Vorschriften beinhalten strengere Methoden zur Untersuchung der Migration aus der Verpackung in das Lebensmittel. Da diese neuen Bestimmungen innerhalb der nächsten drei Jahre in Kraft treten werden, müssen kunststoffverarbeitende Unternehmen und Unternehmen der Verpackungsbranche zusätzliche Gewährleistungen zur Konformität von ihren Rohstofflieferanten einholen.
Die europäische Kunststoff-Verordnung (EU) 10/2011 (PIM) trat am 1. Mai 2011 in Kraft. Mit ihr wurden verschiedene Veränderungen der Richtlinie 82/711/EWG über die Grundregeln für die Ermittlung der Migration aus Materialien und Gegenständen aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen umgesetzt. Dabei handelt sich um Veränderungen hinsichtlich der Dauer und der Prüftemperaturen bestimmter Untersuchungen sowie für die Simulanzlösemittel für wässrige und alkoholische verpackte Produkte. Die neue Verordnung ist jedoch erst ab 1. Januar 2016 verpflichtend. Bis dahin existiert sie parallel zu den bestehenden Vorschriften für Anwendungen mit Lebensmittelkontakt.
Für PE und PP hat SABIC bereits alle Substanzen geprüft, für die gemäß den neuen Bedingungen (10 Tage bei 60 °C) ein spezifischer Migrationsgrenzwert (SML) gilt. Die Untersuchungen haben ergeben, dass für keines der PE- oder PP-Materialien zusätzliche Einschränkungen für die Nutzung in Anwendungen mit Lebensmittelkontakt gelten.
Mark Vester, Business Director für LL/LDPE bei SABIC, erklärte: „Dies ist ein eindeutiger Beweis für unser hohes Engagement im Verpackungsmittelsektor, der knapp ein Drittel unseres Polymer-Absatzes in Europa ausmacht. SABIC führt regelmäßig Konformitätsprüfungen durch, und dadurch erfüllen wir unsere Verpflichtungen gegenüber den Kunden gemäß dem Grundsatz von Responsible Care.“
Um die führende Rolle hinsichtlich dieses Services für seine Kunden in der Lebensmittelverpackungsindustrie erreichen zu können, setzt SABIC auf sein spezialisiertes Product Stewardship-Team. Dieses globale Team aus 29 Experten ist auf Fragen zu behördlichen Anforderungen, Produktsicherheit und Toxikologie spezialisiert. Es verfügt über analytische Testeinrichtungen für alle Arten von Konformitätsprüfungen.
„SABIC sieht die Bereitstellung von Informationen zur Produktsicherheit und -konformität als wichtigen Service für seine Kunden“, betonte Jos Hennen, Senior Global Product Steward Lebensmittelkontakt und Gesundheitsschutz Polyolefine bei SABIC. „Wir unterstützen unsere Kunden, um zu gewährleisten, dass unsere Kunststoffe in der Wertschöpfungskette sicher eingesetzt werden.“
Die europäischen Gesetze zum Lebensmittelkontakt basieren auf dem Grundsatz, dass alle Substanzen verboten sind, solange sie nicht explizit erlaubt sind. Bezüglich der Migration aus der Verpackung in die Inhalte gelten strenge Grenzwerte für die spezifische Migration (SML, für einzelne Chemikalien) und die Globalmigration (OML, die Summe aller spezifischen Migrationen).
Obwohl es keine offizielle Verpflichtung zur Durchführung von Migrationsprüfungen gibt, müssen alle Hersteller von Kunststoffen ihren Kunden eine Konformitätsbescheinigung (Document of Conformity – DoC) zur Verfügung stellen, in dem bestätigt wird, dass das Material den geltenden gesetzlichen Anforderungen entspricht. Darüber hinaus müssen Hersteller die Identität der Monomere und Additive, die einer SML- und/oder QM-Restriktion unterliegen, sowie die Identität von Dual-Use-Additiven offenlegen und gegebenenfalls Informationen zu Nutzungseinschränkungen bereitstellen.
Bei Fragen zu Produktsicherheitsinformationen hilft Ihnen SABIC gerne weiter. Nutzen Sie hierfür bitte folgenden Link: http://plastics.sabic.eu/contact/_en/contact.pl
Im Januar 2013 wurde von SABIC ein E-Seminar für Kunden über die neuen Prüfbedingungen für Lebensmittelverpackungen gemäß der EU-Verordnung über Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, abgehalten. Eine Kopie der Präsentation finden Sie unter folgendem Link: www.sabic-europe.com/news-media-relations/e-seminars/past/_en/index.htm
Ãœber SABIC
Saudi Basic Industries Corporation (SABIC) gehört zu den führenden Erdölverarbeitungsunternehmen der Welt. Das Unternehmen gehört zu den Weltmarktführern in der Produktion von Polyethylen, Polypropylen und weiteren thermoplastischen Kunststoffen, sowie Glykol, Methanol und Düngemitteln.
SABIC verzeichnete 2012 einen Nettogewinn von 24,72 Mrd. SR (6,59 Mrd. USD). Der Umsatz belief sich 2012 auf insgesamt 189 Mrd. SR (50,40 Mrd. USD). Die Bilanzsumme von SABIC betrug Ende 2012 338 Milliarden SR (90,13 Milliarden USD).
Die Geschäftsbereiche von SABIC sind Chemicals, Polymers, Performance Chemicals, Fertilizers, Metals und Innovative Plastics. SABIC verfügt mit 18 spezifischen Technologie- und Innovationszentren in Saudi-Arabien, den USA, den Niederlanden, Spanien, Japan, Indien und Südkorea über umfassende Forschungskapazitäten. Das Unternehmen ist in mehr als 40 Ländern tätig und beschäftigt weltweit 40,000 Mitarbeiter.
SABIC produziert weltweit, in Saudi-Arabien, Amerika, Europa und im asiatisch-pazifischen Raum.
Das Unternehmen SABIC mit Hauptsitz in Riad wurde 1976 gegründet, als die saudi-arabische Regierung beschloss, die bei der Ölproduktion entstehenden Kohlenwasserstoffgase als Ausgangsstoff für die Produktion von Chemikalien, Polymeren und Düngemitteln zu nutzen. Die saudi-arabische Regierung hält 70 % der SABIC-Anteile. Die restlichen 30 % befinden sich im Besitz von Privatinvestoren in Saudi-Arabien und anderen Mitgliedsstaaten des Golf-Kooperationsrats.
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