Vorbehandlungen und Beschwerden müssen vor Abschluss einer BU durch Versicherte angegeben werden
(firmenpresse) - Die Rechtsprechung zeigt: Versicherte müssen die Gesundheitsfragen bei Antragstellung einer BU wahrheitsgemäß beantworten und Vorerkrankungen angeben. Nur dann ist sichergestellt, dass im Ernstfall die Berufsunfähigkeitsrente ausgezahlt werden kann. Die NÜRNBERGER Versicherung informiert, worauf Versicherte bei der Beantwortung auf jeden Fall achten sollten.
Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ist der zuverlässigste Weg, sich gegen das Risiko der Berufsunfähigkeit abzusichern. Der BU-Beitrag ist von den persönlichen Risiken abhängig. Deshalb ist eine gründliche Prüfung des Gesundheitszustands des Versicherten erforderlich. Um dies zu ermöglichen, legen die Versicherungen den BU-Antragstellern Fragebögen vor, in die eventuell vorhandene Beschwerden oder Vorerkrankungen einzutragen sind.
Die NÜRNBERGER Versicherung rät Antragstellern dazu, die Gesundheitsfragen stets korrekt und umfassend zu beantworten. Bei unvollständiger oder falscher Beantwortung der Fragen müssen Versicherte im Schadensfall grundsätzlich mit Nachteilen bei der Beantragung der Berufsunfähigkeitsrente rechnen. Welche Folgen eine nachlässige Beantwortung der Fragen zum Gesundheitszustand und der Krankengeschichte für Versicherte haben kann, zeigen aktuelle richterliche Entscheidungen. Im Februar 2013 erkannte das Oberlandesgericht Karlsruhe im Verhalten eines Versicherten eine arglistige Täuschung, da dieser gegenüber der Versicherungsgesellschaft mehrere Fragen nach seiner Krankengeschichte nicht zutreffend beantwortet hatte. Dem Gerichtsbeschluss des OLG folgend konnte der Versicherer keine Leistungen im Rahmen der Berufsunfähigkeitsrente an den erwerbsunfähigen Versicherten auszahlen.
Die Rechtsprechung verlangt also Ehrlichkeit vom BU-Versicherten. Doch worauf ist bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen konkret zu achten? Die NÜRNBERGER Versicherung empfiehlt, in jedem Fall auch kleinere Erkrankungen und ärztliche Behandlungen wahrheitsgemäß in den BU-Fragenkatalog einzutragen, damit bei eintretender Berufsunfähigkeit der volle Versicherungsschutz besteht. Dazu gehören zum Beispiel auch kurzzeitige Krankschreibungen wegen Bagatellerkrankungen, die nicht verschwiegen werden sollten. Darüber hinaus sollten auch Fragen nach dem eigenen Beruf richtig beantwortet werden. Hierbei ist zu beachten, dass für die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht der gelernte Beruf ausschlaggebend ist, sondern die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit.
Ãœber die NÃœRNBERGER Versicherung
Die NÜRNBERGER Versicherungsgruppe gehört mit einem Umsatz von rund 4,8 Mrd. EUR im Geschäftsjahr 2012 und bundesweit 27.000 Mitarbeitern im Außen- und Innendienst zur Spitzengruppe der deutschen Versicherer. Die NÜRNBERGER Versicherungsgruppe ist großer Personen- und Sachversicherer sowie Partner mittelständischer Betriebe und berufsständischer Versorgungseinrichtungen. Mit ihren innovativen Entwicklungen unter anderem im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung hat sich die NÜRNBERGER Versicherungsgruppe einen ausgezeichneten Ruf im deutschen Versicherungsmarkt erworben.