(ots) - Angesichts der anhaltenden öffentlichen Attacken
der (inzwischen freigestellten) Mitarbeiterin des Hamburger
Jobcenters Inge Hannemann sieht sich die Bundesagentur für Arbeit
gezwungen, Stellung zu nehmen - allein schon zum Schutz der vielen
tausend Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die durch die Äußerungen
von Frau Hannemann beleidigt, herabgewürdigt und in Gefahr gebracht
werden.
Die Behauptungen von Frau Hannemann sind falsch und führen die
Öffentlichkeit in die Irre. Weder widerspricht die Grundsicherung
("Hartz IV") dem Grundgesetz, noch verletzen die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der Jobcenter durch ihre tägliche engagierte Arbeit die
Würde der Kunden. Weder gibt es eine Anweisung oder eine Zielvorgabe,
über Sanktionen Geld einzusparen, noch gibt es "tausende von
Selbstmorden" unter Kunden der Grundsicherung. Und in den Jobcentern
arbeiten auch keine seelenlosen Maschinen, die nur Zielvorgaben,
nicht aber die Menschen im Blick haben. Die Kolleginnen und Kollegen
in den Jobcentern arbeiten Tag für Tag daran, Menschen in Ausbildung
und Beschäftigung zu bringen.
Frau Hannemann missbraucht ihre angeblichen Insider-Ansichten, um
sich in der Öffentlichkeit als einsame Kämpferin für Entrechtete
darzustellen und behauptet dabei auch noch, für die Mehrheit der
Jobcenter-Mitarbeiter zu sprechen. Darüber hinaus gefällt sie sich in
der Rolle der Märtyrerin, die von ihrem Arbeitgeber (der Freien und
Hansestadt Hamburg) "kaltgestellt" werden soll.
Dazu drei einfache Feststellungen:
- Frau Hannemann spricht bei ihrer Kampagne gegen die
Grundsicherung, die Millionen von Menschen die Existenz sichert,
nicht für die Belegschaft der Jobcenter. Im Gegenteil: Sie
bringt ihre Kolleginnen und Kollegen in Gefahr, die sich
zunehmend Aggressionen von Seiten der Kunden ausgesetzt sehen.
- Frau Hannemann ist keine "Whistleblowerin", die Missstände
aufdeckt, denn die behaupteten Missstände gibt es nicht - sie
kann daher auch keine "Hartz IV-Rebellin" sein.
- Wer in einem Jobcenter arbeitet, hat sich an Recht und Gesetz zu
halten. Es kann nicht sein, dass eine Mitarbeiterin nach
Gutdünken handelt und persönliche, politische Vorlieben auslebt.
Frau Hannemann hat sich den falschen Beruf ausgesucht. Sie sollte
nicht ihre Kolleginnen und Kollegen darunter leiden lassen.
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