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Um effektiver und vor allem wettbewerbsorientierter auf dem
europäischen Markt agieren und demzufolge eine bessere Abwicklung der
Euro-Zahlungen ermöglichen zu können, wurde SEPA geschaffen. SEPA
steht dabei für Single Euro Payment Area (dt.: einheitlicher
europäischer Zahlungsraum) und gilt sowohl für Überweisungen, als
auch für Lastschriften und EC-Kartenzahlungen.
Hierbei spielen zwei Kennziffern eine besondere Rolle. Die Rede
ist von der International Bank Account Number (IBAN), d.h. der
internationalen Kontonummer und vom Business Identifier Code (BIC),
der internationalen Bankleitzahl. Diese beiden neuen Begriffe
beschreiben bzw. identifizieren den Überweisenden, den Begünstigten
sowie den Zahlungsdienstleistenden und ersetzen ab Februar 2014 die
althergebrachte Kontonummer sowie Bankleitzahl.
Bereits seit Januar 2008 ist es möglich, Überweisungen in Euro
innerhalb Deutschlands bzw. grenzüberschreitend in jegliches
SEPA-Teilnehmerland mit einer SEPA-Überweisung zu tätigen. Der
Vorteil liegt darin, dass es keinen Unterschied mehr macht, ob nun
Inlands- oder Auslandsüberweisung, solange es sich dabei um ein
anderes SEPA-Teilnehmerland, welches zur EU bzw. zum europäischen
Wirtschaftsraum zählt, handelt. Bis spätestens Februar 2014 wird das
nationale Überweisungsverfahren dann gänzlich ablöst worden sein.
Weitere Informationen dazu sind unter
http://www.kostenloses-konto.net/informationen/sepa-ratgeber.html zu
finden.
In diesem Zusammenhang lassen sich zwei Verfahren nennen. Zum
einen die SEPA-Basislastschrift und zum anderen die
SEPA-Firmenlastschrift. Ersteres ist in den Grundzügen dem deutschen
Einzugsermächtigungslastschriftverfahren sehr ähnlich, letzteres ist
auf die Bedürfnisse der Geschäftskunden zugeschnitten und mit dem
gegenwärtigen Abbuchungsverfahren vergleichbar.
Als rechtliche Legitimation für den Einzug von SEPA-Lastschriften
gilt das Mandat. Es enthält bereits das Einverständnis des Zahlers
gegenüber dem Zahlungsempfänger, dass fällige Forderungen durch eine
Lastschrift und die Anweisung an den entsprechenden
Zahlungsdienstleister zur Einlösung von dem entsprechenden
Zahlungskonto abgebucht werden. Ein Vordruck für ein
SEPA-Lastschriftmandat kann kostenlos unter
http://www.kostenloses-konto.net/sepa.html heruntergeladen werden.
Die SEPA-EC-Kartenzahlung stellt das dritte
Zahlungsverkehrsprodukt dar. Sie ermöglicht es den Kunden, innerhalb
von Europa an jedem Terminal mit jeder EC-Karte bargeldlos zu
bezahlen und an jedem Geldautomaten der 31 Staaten Bargeld abzuheben.
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