(ots) - Die Sommerferien stehen vor der Tür. Viele Schüler
nutzen die freie Zeit, um ihr Taschengeld aufzubessern. Bei einer
kurzfristigen Beschäftigung während der Sommerferien müssen sie keine
Sozialversicherungsabgaben zahlen. Darauf weist die Deutsche
Rentenversicherung Bund in Berlin hin.
Schüler, die lediglich in der freien Zeit zwischen zwei
Schuljahren arbeiten, üben eine kurzfristige Beschäftigung aus. Dafür
müssen sie keine Beiträge zur Rentenversicherung zahlen, egal, wie
viel sie in dieser Zeit verdienen. Eine kurzfristige Beschäftigung
liegt immer dann vor, wenn zwei Monate oder fünfzig Arbeitstage im
Jahr nicht überschritten werden. Die Begrenzung muss aber im Voraus
festgelegt sein, so die Deutsche Rentenversicherung Bund.
Ãœben die Jugendlichen mehrere Ferienjobs im Laufe eines Jahres
aus, werden alle Arbeitstage zusammengezählt. Die zeitliche Grenze
dürfen die Schüler nicht überschreiten, wenn sie
sozialversicherungsfrei bleiben möchten.
Fragen zum Thema Ferienjob und Sozialversicherung beantworten die
Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung in den Auskunfts- und
Beratungsstellen und am kostenlosen Servicetelefon unter 0800 1000
4800. Weitere Infos bieten die Seite
www.deutsche-rentenversicherung.de und das Jugendportal
www.rentenblicker.de im Internet.
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Dr. Dirk von der Heide
Pressesprecher
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