(ots) -
- Die 24-Stunden-rund-um-die Uhr-Betreuung für Pflegebedürftige
wird immer beliebter
- 100.000 legalen Pflegekräften aus der EU stehen rund 150.000
illegale gegenüber
- SunaCare erklärt zwei legale Beschäftigungskonzepte
Das Interesse an einer 24-Stunden-Betreuung für Pflegebedürftige
nimmt hierzulande immer weiter zu. In Deutschland leben und arbeiten
über 100.000 legal beschäftigte Pfleger/innen aus dem angrenzenden
EU-Ausland, von denen die meisten aus Polen stammen. Daneben floriert
jedoch die Schattenwirtschaft: Etwa 150.000 Pfleger/innen befinden
sich in illegaler Anstellung. Hier riskieren Angehörige hohe Geld-,
mitunter aber auch Haftstrafen. Fliegt der Schwindel auf, müssen
zudem noch Steuern und Sozialabgaben für die Pflegekraft nachgezahlt
werden. Außerdem besteht für keinen der Beteiligten Rechtssicherheit:
Da mit der Pflegekraft kein gültiger Vertrag geschlossen wird, kann
diese jederzeit die Arbeit zu Lasten des Pflegebedürftigen und dessen
Angehörigen einstellen - Ersatz muss dann schnell gefunden werden.
SunaCare (www.sunacare.de), der Vermittlungsservice für Pflegekräfte
aus der EU, gibt deshalb Tipps und Tricks, wie Betreuer legal in
Deutschland angestellt werden können.
Die Anstellung über einen Vermittlungsdienst
In Deutschland kümmern sich Unternehmen wie SunaCare um die
Vermittlung von geeignetem Personal an hilfebedürftige Familien.
SunaCare arbeitet hierfür mit Personaldienstleistern in den
jeweiligen EU-Staaten zusammen, welche Pflegekräfte unter Vertrag
haben. Diese entsenden bei Beauftragung eine Pflegekraft nach
Deutschland, die in ihrem Heimatland dank rechtsgültigen
Arbeitsverträgen kranken-, sozial- und rentenversichert ist. Die
nationale und EU-weite Gesetzgebung erlaubt und fördert die
Entsendung von EU-Personal nach Deutschland zur Erbringung einer
vereinbarten Dienstleitung. Im Krankheits- oder Urlaubsfall
organisiert SunaCare eine Ersatzpflegekraft für eine kontinuierliche
Betreuung und ist in allen Fragen Ansprechpartner.
Die Direktanstellung
Angehörige können für ein pflegebedürftiges Familienmitglied eine
Pflegekraft aus der EU auch selbst anstellen. Möglich ist das durch
das Freizügigkeitsgesetz. Allerdings müssen etliche Punkte beachtet
werden. Die Familie muss einen rechtsgültigen Arbeitsvertrag mit der
Pflegekraft abschließen. Die Anstellung der Pflegekraft als
Selbständige/r auf Rechnungsbasis schließt sich vor dem Hintergrund
der Scheinselbstständigkeit aus. Dadurch muss die Familie zusätzlich
zum Lohn auch Abgaben an die Renten- und Sozialversicherung bezahlen
und fungiert in rechtlicher Hinsicht als Arbeitgeber. Problematisch
wird das auch dann, wenn die Pflegekraft einmal krank wird oder
Urlaub machen möchte - denn einen Ersatzbetreuer zu finden und
ebenfalls legal zu beschäftigen, dürfte aus Kostengründen nur für die
wenigsten in Frage kommen.
Maik Dietrich, Geschäftsführer von SunaCare, rät Hilfesuchenden
grundsätzlich zu einer legalen Lösung: "Der Gesetzgeber hat die
Möglichkeit geschaffen, Pflegepersonal aus dem angrenzenden
EU-Ausland in Deutschland zu beschäftigen. Ob das nun durch ein
direktes Anstellungsverhältnis oder über einen Vermittlungsdienst
geschieht, muss dann jeder für sich selbst klären: Aber die Gefahren
einer illegalen Beschäftigung sollten unbedingt vermieden werden."
Weitere Informationen: www.sunacare.de
Ãœber SunaCare
Die SunaCare GmbH (www.sunacare.de) hat sich auf die bundesweite
Vermittlung privater Pflegekräfte aus dem (angrenzenden) EU-Ausland
spezialisiert. Das Unternehmen mit Sitz in Berlin ermöglicht in einem
einfachen Online-Verfahren die schnelle und qualifizierte Beratung
zur 24-Stunden-Betreuung vor Ort. Im Gegensatz zu ambulanten
Pflegediensten ist die Inanspruchnahme und Unterbringung einer
entsandten Pflegekraft aus dem EU-Ausland direkt beim
Pflegebedürftigen im Bereich der 24-Stunden-Betreuung deutlich
günstiger und entlastet die Angehörigen. SunaCare wurde im Jahr 2011
gegründet und wird von Maik Dietrich und Diana Schlör geleitet.
Pressekontakt:
Thomas Rosenwald I +49.30.2576205.17 I presse(at)sunacare.de