(ots) - Zu den heute von den Bundesfamilienministern
Schröder und Bundesfinanzminister Schäuble vorgestellten Ergebnissen
und politischen Schlussfolgerungen aus der Gesamtevaluation ehe- und
familienbezogener Leistungen erklärt Thomas Krüger, Präsident des
Deutschen Kinderhilfswerkes:
"Die Bundesregierung hinterlässt in der Familienpolitik viele
Baustellen. Die Gesamtevaluation der ehe- und familienpolitischen
Leistungen zeigt, dass die Förderung von Familien an vielen Stellen
in die falsche Richtung läuft. Familien werden durch das Steuer- und
Abgabesystem sowie in den sozialen Sicherungssystemen übermäßig
belastet. Darauf hat bereits das Bundesverfassungsgericht weitgehend
ohne Resonanz hingewiesen. Familienförderung darf nicht allein danach
bewertet werden, wie gut und schnell Mütter wieder dem Arbeitsmarkt
zur Verfügung stehen. Familienförderung muss demgegenüber
Voraussetzungen schaffen, die es Familien ermöglichen, ein
eigenverantwortliches Leben mit Kindern zu führen. Dabei sind Mütter,
Väter und Kinder in den Blick zu nehmen.
Kindergeld und Elterngeld sind gute Instrumentarien, die die
finanziellen Belastungen von Familien teilweise ausgleichen. Das
Ehegattensplitting erfüllt dieses nicht in dem Maße und sollte von
daher reformiert werden. Der Kinderzuschlag ist ein wichtiger
Baustein zur Bekämpfung der Kinderarmut, muss allerdings reformiert
und in eine bedarfsgerechte Kindergrundsicherung münden. Diese soll
den allgemeinen und individuellen Bedarfen von Kindern Rechnung
tragen und den bestmöglichen Zugang zu Bildung, Freizeit und gesunder
Ernährung beinhalten. Grundlagen sind hier die Vorgaben des
Bundesverfassungsgerichtes zur Steuerfreiheit des sächlichen
Existenzminimums, Erziehungs-, Betreuungs- und
Ausbildungsfreibeträge, die Regelleistungen nach dem Sozialgesetzbuch
und für die Herstellung von mehr Chancengerechtigkeit für alle Kinder
und Jugendlichen die durchschnittlichen Ausgaben von Eltern für ihre
Kinder.
Wichtig ist zudem der weitere Ausbau der Kinderbetreuung. Das
Deutsche Kinderhilfswerk fordert die vollständige staatliche
Ausfinanzierung von Betreuungsangeboten vom vollendeten ersten
Lebensjahr bis zum Schuleintritt und eine Anpassung der personellen
Ausstattung in Einrichtungen der frühkindlichen Bildung an die
EU-Richtlinien. Wichtig ist zudem die Qualität in der
Kindertagesbetreuung. Deshalb müssen Qualifizierungs- und
Weiterbildungsmöglichkeiten für Mitarbeiter sowie ein verbindliches
Bildungsprogramm bis zum zehnten Lebensjahr entwickelt werden, das
auch die Ressourcen und Beteiligungsmöglichkeiten der Kinder in den
Mittelpunkt stellt. Das Betreuungsgeld gehört abgeschafft. Es führt
geradewegs in eine bildungspolitische Sackgasse und konterkariert
zentrale Zielstellungen der Bildungs- und Sozialpolitik.
Schließlich muss die Familienpolitik stärkere Anstrengungen
unternehmen, um den Zeitbedürfnissen von Familien gerecht zu werden.
Dazu sollten unter anderem Arbeitszeiten und Öffnungszeiten von
Betreuungseinrichtungen besser koordiniert und mehr Ganztagsschulen
geschaffen werden. Gleichzeitig müssen aber auch über die finanzielle
Familienförderung mehr Möglichkeiten geschaffen werden, dass Mütter
und Väter auch mit einer Teilzeitstelle den Lebensunterhalt der
Familie sicherstellen können."
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