(ots) - Reichlich Fragen
Noch lässt sich gar nicht absehen, welche Folgen der gerichtlich
verfügte Genehmigungsentzug für das Zwischenlager am Kernkraftwerk
Brunsbüttel hat. Aber Fragen drängen sich reichlich auf.
Für Verwirrung sorgt zum Beispiel, dass beim Urteil über die Klage
aus dem Jahr 2004 offenbar nur der Status quo von damals
berücksichtigt wurde - nicht jedoch eine angeblich 2010 erfolgte
Nachberechnung für einen Flugzeugabsturz vom Kaliber Airbus A 380.
Geht es hier also nur um juristische Spitzfindigkeiten?
Wenn indes wegen Sicherheitsschwächen in Brunsbüttel nachgerüstet
werden müsste, hat das dann nicht auch für baugleiche Zwischenlager
etwa in Lingen oder Grohnde zu gelten? Hier sollen aber - anders als
in Schleswig-Holstein - Kläger rechtsverbindlich gescheitert sein.
Die Dramatik hielte sich ja noch in Grenzen, wenn Brunsbüttel
nicht gerade aktuell für weit höhere Weihen auserkoren wäre: Das
Lager an der Elbe soll rund die Hälfte der restlichen 26 Castoren aus
der Wiederaufarbeitung im Ausland aufnehmen - und ist insofern als
Gorleben-Ersatz ein tragender Pfeiler im Ringen um ein neues
Endlagersuchgesetz.
Würde dieser Standort wegbrechen, könnte das die ohnehin äußerst
mühsamen Versuche von Bundesumweltminister Peter Altmaier erschweren,
ein tragfähiges Zwischenlagerkonzept zu entwickeln. Wenn es daran
sogar scheitern sollte, wäre das auch für die Politik blamabel.
Hans Brinkmann
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