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Unwetterschäden – Was zahlt die Versicherung?

ID: 895430

Verbraucherorganisation bietet kostenlose Hilfe an.

(firmenpresse) - 21.06.2013. In den letzten Tagen brachen Gewitter in Teilen von Deutschland herein. Sie sorgten für Unwetterschäden, wie beispielsweise verbeulte Autos, unterspülte Straßen, vollgelaufene Keller, umgestürzte Bäume. Dabei kommt natürlich unmittelbar die Frage auf, wer diese Kosten übernimmt. Die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI) klärt auf.

Hagelschäden sind über die Gebäudeversicherung und Hausratversicherung versichert, wenn beispielsweise Wintergärten oder Fensterscheiben durch Hagel zerstört werden. Dringt durch ein zerstörtes Fenster Regenwasser in die Wohnung ein und werden Einrichtungsgegenstände beschädigt, ist dies ein Fall für die Hausratversicherung. Wurden Autos durch Hagel beschädigt, übernimmt die Teil- oder Vollkaskoversicherung den Schaden.

Durch heftige Regenfälle wurden vielerorts Keller überschwemmt. „Viele wissen jedoch nicht, dass durch Starkregen verursachte Überschwemmungsschäden mit einer Elementarschadenversicherung versichert werden können. Sie ist zusätzlich zur Hausratversicherung oder Gebäudeversicherung abschließbar“, weist Siegfried Karle, GVI-Präsident hin. „Überschwemmungsschäden am Auto sind im Rahmen der Teil- oder Vollkaskoversicherung abgedeckt“, erläutert Karle weiter.

Für Sturmschäden kommen die Gebäudeversicherung, Hausratversicherung und Kaskoversicherung auf. Ab Windstärke 8 herrscht nach den Versicherungsbedingungen Sturm.

Weitere Informationen, Tipps und Checklisten zum Thema stehen unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik Gratis, kostenlos zur Verfügung.



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Datum: 21.06.2013 - 11:25 Uhr
Sprache: Deutsch
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Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 21.06.2013

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