(ots) - In den vergangenen Wochen hatte der
Verwaltungsrat der SCHMOLZ+BICKENBACH AG ("AG") sich wiederholt zu
vertraglichen Vereinbarungen geäußert, die ausschließlich das
Verhältnis zwischen der mit 40,46% größten Aktionärin
SCHMOLZ+BICKENBACH GmbH & CO. KG ("KG") und der mit 6% nächstgrößeren
Aktionärin, der von Herrn Gerold Büttiker kontrollierten Gebuka AG
betreffen. Dabei hat der Verwaltungsrat diverse falsche Behauptungen
aufgestellt, die der Richtigstellung bedürfen.
Die KG macht deutlich, dass die Gebuka AG vertraglich verpflichtet
ist, die von der KG gemachten Wahlvorschläge für den Verwaltungsrat
der AG zu unterstützen.
Darüber hinaus weist die KG darauf hin, dass die Positionierung
des Verwaltungsrats gegen die Wahl von Herrn Dr. Thum in seiner
Funktion als Geschäftsführer der KG keine objektive Grundlage hat und
einen unbilligen Versuch einer einseitigen Einflussnahme darstellt.
Die KG hat überdies das Recht, den Präsidenten des Verwaltungsrates
vorzuschlagen und die Gebuka AG ist nach den vertraglichen
Vereinbarungen mit der KG verpflichtet, diesen Vorschlag zu
unterstützen. Der nicht mit der KG verbundene Kandidat Herr Dr. Heinz
Schumacher hat nunmehr entschieden, seine Kandidatur zurückzuziehen.
Damit sind die Argumente des Verwaltungsrats gegen die Wahl von Herrn
Dr. Oliver Thum hinfällig.
Die KG sieht das Verhalten des Verwaltungsrats als klar gegen die
Interessen der Aktionäre gerichtet. So hat der Verwaltungsrat
diverse, rechtzeitig gestellte Anträge der KG schlicht ignoriert und
damit die rechtmäßige Willensbildung und Stimmabgabe an der
Generalversammlung bewusst gefährdet. So hat die KG beispielsweise
weit vor der Drucklegung der Einladung schriftlich den Antrag
gestellt, über die Décharge (Entlastung) einzeln abzustimmen -
entsprechend der Empfehlungen des Swiss Code of Best Practice. Dies
wurde von der AG ignoriert.
Pressekontakt:
SCHMOLZ+BICKENBACH GmbH & CO. KG, Düsseldorf
Christof Schramm, Telefon: +49 (0) 170 85 89 170
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