(ots) - Zielgesellschaft: Kabel Deutschland Holding AG; Bieter: Vodafone Vierte
Verwaltungsgesellschaft mbH
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Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.
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Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen
öffentlichen Übernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 i.V.m. §§ 29 Abs. 1, 34
des Wertpapiererwerbs- und Ãœbernahmegesetzes (WpÃœG)
Bieter:
Vodafone Vierte Verwaltungsgesellschaft mbH
Ferdinand-Braun-Platz 1
40549 Düsseldorf
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 47879
Zielgesellschaft:
Kabel Deutschland Holding AG
Betastraße 6 - 8
85774 Unterföhring
Germany
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 184452
ISIN: DE 000KD88880
WKN: KD 8888
Die Vodafone Vierte Verwaltungsgesellschaft mbH ('Vodafone') hat heute
entschieden, den Aktionären der Kabel Deutschland Holding AG im Wege eines
freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebotes anzubieten, ihre auf den
Inhaber lautenden Stückaktien der Kabel Deutschland Holding AG (die
'KDH-Aktien') zu erwerben.
Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage (in deutscher Sprache sowie in
einer unverbindlichen englischsprachigen Ãœbersetzung) mit den genauen
Bestimmungen des Angebots und weiterer, das Angebot betreffende
Informationen erfolgt im Internet unter
http://www.vodafone.com/investor.
Die Angebotsunterlage wird außerdem durch Hinweisbekanntmachung im
Bundesanzeiger veröffentlicht.
Wichtiger Hinweis
Die endgültigen Bestimmungen und Bedingungen des Übernahmeangebots werden
nach Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(BaFin) in der Angebotsunterlage veröffentlicht. Investoren und den
Inhabern von Aktien der Kabel Deutschland Holding AG wird dringend
empfohlen, die maßgeblichen das Übernahmeangebot betreffenden Dokumente
nach ihrer Veröffentlichung durch Vodafone zu lesen, da sie wichtige
Informationen enthalten werden. Investoren und Inhaber von Aktien der Kabel
Deutschland Holding AG können diese Dokumente, sobald sie bekannt gemacht
worden sind, auf der Internetseite http://www.vodafone.com/investor
einsehen. Nach ihrer Veröffentlichung wird die Angebotsunterlage außerdem
kostenfrei an einem noch zu bestimmenden Platz zur Verfügung gestellt und
Investoren sowie Inhabern von Aktien der Kabel Deutschland Holding AG auf
Wunsch kostenlos zugesandt.
Diese Bekanntmachung dient lediglich Informationszwecken und stellt keine
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von KDH-Aktien dar.
Diese Bekanntmachung stellt auch kein Angebot zum Kauf von KDH-Aktien dar
und bezweckt weder die Abgabe einer Zusicherung noch die Eingehung einer
sonstigen rechtlichen Verpflichtung durch Vodafone.
Ein Angebot zum Erwerb der KDH-Aktien erfolgt nur durch die Bekanntmachung
der Angebotsunterlage, die von Vodafone rechtzeitig veröffentlicht werden
wird, und wird sich ausschließlich nach deren Bestimmungen richten. Die
Bedingungen des Übernahmeangebots können sich von den allgemeinen
Informationen, die in dieser Bekanntmachung beschrieben sind,
unterscheiden.
Den Aktionären von Kabel Deutschland Holding AG wird dringend empfohlen,
nach ihrer Veröffentlichung die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im
Zusammenhang mit dem Ãœbernahmeangebot stehenden Dokumente zu lesen, da sie
wichtige Informationen enthalten, und gegebenenfalls unabhängigen Rat
einzuholen, um eine fachkundige Beurteilung des Inhalts der
Angebotsunterlage und des Übernahmeangebots für Kabel Deutschland Holding
AG zu erhalten.
Das Übernahmeangebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland, insbesondere nach dem Wertpapiererwerbs- und Ãœbernahmegesetzes
('WpÜG') und der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die
Gegenleistung bei Ãœbernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung
von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots
('WpÃœG-Angebotsverordnung') sowie bestimmten anwendbaren Vorschriften des
US-Wertpapierrechts unterbreitet. Eine Durchführung des Übernahmeangebots
nach den Bestimmungen anderer Rechtsordnungen (insbesondere der
Rechtsordnungen Kanadas, Australiens und Japans) als denen der
Bundesrepublik Deutschland und bestimmten anwendbaren Vorschriften des
US-Wertpapierrechts erfolgt nicht. Folglich sind keine sonstigen
Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen des
Übernahmeangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beantragt,
veranlasst oder gewährt worden. Die Aktionäre von Kabel Deutschland Holding
AG können nicht darauf vertrauen, sich auf Bestimmungen zum Schutz der
Anleger nach einer anderen Rechtsordnung als der der Bundesrepublik
Deutschland berufen zu können. Jeder Vertrag, der infolge der Annahme des
Übernahmeangebots zustande kommt, wird ausschließlich dem Recht der
Bundesrepublik Deutschland unterliegen und ist in Ãœbereinstimmung mit
diesem auszulegen.
Vodafone hat die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung
dieser Bekanntmachung oder anderer mit dem Ãœbernahmeangebot im Zusammenhang
stehender Unterlagen durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
nicht gestattet. Weder Vodafone noch die mit Vodafone gemeinsam handelnden
Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 Satz 1 und Satz 3 WpÜG sind in irgendeiner
Weise verantwortlich für die Vereinbarkeit der Veröffentlichung,
Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Bekanntmachung oder anderer
mit dem Ãœbernahmeangebot im Zusammenhang stehender Unterlagen durch Dritte
außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit den Rechtsvorschriften anderer
Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland.
Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser
Bekanntmachung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann unter den
Anwendungsbereich von Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen
der Bundesrepublik Deutschland fallen, in denen die Veröffentlichung,
Versendung, Verteilung oder Verbreitung gesetzlichen Beschränkungen
unterliegen. Personen, die ihren Wohnsitz nicht in der Bundesrepublik
Deutschland haben oder aus anderen Gründen den Rechtsvorschriften anderen
Rechtsordnungen unterliegen, sollten sich über die anwendbaren Bestimmungen
informieren und diese befolgen.
Wenn Sie ein Einwohner der USA sind, lesen Sie bitte die nachfolgenden
Hinweise:
Das Ãœbernahmeangebot soll in den USA unter Berufung auf und in
Ãœbereinstimmung mit Section 14(e) des US Securities Exchange Act von 1934
(der 'Exchange Act') und dessen Regulation 14E, entsprechend der Befreiung
durch Rule 14d-1(d), abgegeben werden.
In Übereinstimmung mit dem beabsichtigten Übernahmeangebot können Vodafone,
bestimmte verbundene Gesellschaften und benannte Personen oder Börsenmakler
(als Vertreter handelnd) bestimmte Käufe oder Vereinbarungen zum Erwerb von
KDH-Aktien außerhalb des Übernahmeangebots während der Dauer der
Annahmefrist abschließen. Sofern solche Käufe oder Erwerbsvereinbarungen
abgeschlossen werden, wird dies außerhalb der USA erfolgen und in
Übereinstimmung mit dem anwendbaren Recht, einschließlich des Exchange Act,
geschehen.
Düsseldorf, 24. Juni 2013
Vodafone Vierte Verwaltungsgesellschaft mbH
die Geschäftsführung
Ende der WpÃœG-Meldung
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Notiert: Zielgesellschaft: Regulierter Markt Frankfurt (Prime Standard);
Freiverkehr Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart