PresseKat - Sparkasse Bremen muss geschädigtem Anleger Schadensersatz zahlen

Sparkasse Bremen muss geschädigtem Anleger Schadensersatz zahlen

ID: 896533

(ots) - Das Hanseatische Oberlandesgericht in Bremen hat es
am 14. Juni 2013 bestätigt: Die Sparkasse Bremen AG muss einem
Anleger, der sich 2008 mit 30.000 Euro zuzüglich fünf Prozent Agio am
BAC-Lebensversicherungsfonds Life Trust Elf GmbH & Co. KG beteiligt
hat, den entstandenen Schaden ersetzen.

Der Fall: Die Sparkasse Bremen AG hat den von Hahn Rechtsanwälte
Partnerschaft (hrp) vertretenen Kläger bei der Kapitalanlage beraten.
Bei der Beteiligung handelt es sich um einen geschlossenen Fonds, der
in US-amerikanische Risikolebensversicherungen investiert. Das
Fondskonzept sieht vor, dass die Fondsgesellschaft die
Versicherungsprämien weiterzahlt und beim Ableben der versicherten
Person die Ablaufleistung erhält. Allerdings droht den Anlegern
aufgrund konzeptioneller Fehler ein erheblicher wirtschaftlicher
Schaden. In Bremen wurden diese Beteiligungen über die Sparkasse
Bremen AG und die nordwest finanz-vermögensberatung Gesellschaft der
Sparkasse in Bremen mbH (nwf), eine 100-prozentige
Tochtergesellschaft der Sparkasse Bremen AG, vertrieben.

Die Sparkasse Bremen AG hat den von hrp vertretenen Kläger nicht
über Provisionen aufgeklärt, die an die Sparkasse und an ihre
Tochtergesellschaft nwf für die Vermittlung der Fondsbeteiligung
gezahlt wurden. Das Landgericht Bremen hatte die Sparkasse Bremen AG
deshalb bereits am 21. November 2012 zu Schadensersatz in Höhe von
31.500 Euro zuzüglich Verzugszinsen verurteilt. Diese Entscheidung
ist jetzt durch das Oberlandesgericht bestätigt worden. Die Revision
zum Bundesgerichtshof wurde nicht zugelassen. Dagegen kann die
Sparkasse Bremen AG Beschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen.
Dieser wird dann prüfen, ob das Oberlandesgericht die Revision hätte
zulassen müssen. Wird dies verneint, ist das Urteil rechtskräftig.

"Wir gehen davon aus, dass mehrere Angaben im Verkaufsprospekt




fehlerhaft sind", sagt Rechtsanwalt Theo Wiewel von hrp. "Deshalb
können auch Anleger, die die Beteiligung nicht über die Sparkasse
Bremen AG, sondern über die nwf erworben haben, Schadensersatz
verlangen. Ende dieses Jahres droht allerdings die Verjährung der
Ansprüche. Die geschädigten Anleger der verschiedenen
BAC-Lebensversicherungsfonds sollten sich deshalb frühzeitig
anwaltlich beraten lassen", empfiehlt der Bremer Anwalt.

Zum Kanzleiprofil:

Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) wird im JUVE, Handbuch für
Wirtschaftskanzleien 2012/2013, erneut als "häufig empfohlene
Kanz-lei" bei den bundesweit tätigen Kanzleien im
Kapitalanlegerschutz ge-nannt. Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt Peter
Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren, seine Partnerin, Rechtsanwältin Dr.
Petra Brockmann seit mehr als 10 Jahren ausschließlich im Bank- und
Kapitalmarkt tätig. Peter Hahn und Petra Brockmann sind Fachanwälte
für Bank- und Kapitalmarktrecht. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft
vertritt aus-schließlich Kapitalanleger. Für die Kanzlei sind zurzeit
achtzehn An-wälte tätig, davon acht Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht. Hrp verfügt über Standorte in Bremen, Hamburg und
Stuttgart.



Pressekontakt:
Hahn Rechtsanwälte
Partnerschaft
RAin Dr. Petra Brockmann
Marcusallee 38
28359 Bremen
Fon: +49-421-24685-0
Fax: +49-421-24685-11
E-Mail:
petra.brockmann(at)hahn-rechtsanwaelte.de
http://www.hahn-rechtsanwaelte.de


Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  A.T. Kearney Studie: Elektronischer Zahlungsverkehr wächst schneller / Erträge verdoppeln sich, und neue Anbieter sind im Kommen (BILD) Großanleger bewerten Nachhaltigkeit positiv
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 24.06.2013 - 11:18 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 896533
Anzahl Zeichen: 3760

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Bremen



Kategorie:

Finanzdienstleistung



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Sparkasse Bremen muss geschädigtem Anleger Schadensersatz zahlen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft