(ots) - Die so genannten Entflechtungsmittel in Höhe von
1,335 Milliarden Euro, die der Bund den Ländern bis 2019 jährlich für
den Ausbau der kommunalen Verkehrswege und des Öffentlichen
Personennahverkehrs (ÖPNV) zur Verfügung stellt, dürfen nach Ansicht
des ADAC nicht für andere Zwecke in den Länderhaushalten versickern.
"Es ist eine gute Nachricht, dass die Entflechtungsmittel auf dem
gleichen Niveau fließen wie bisher", sagt ADAC Vizepräsident für
Verkehr Ulrich Klaus Becker. "Diese Entscheidung ermöglicht den
Kommunen grundsätzlich Planungssicherheit beim Ausbau ihrer
Verkehrsinfrastruktur. Ein dicker Wermutstropfen ist jedoch, dass die
Länder diese Mittel ohne jede Zweckbindung für kommunale
Verkehrsinvestitionen erhalten. Die Gefahr liegt auf der Hand, dass
manch Landesfinanzminister die Gelder für andere Haushaltsposten
abzweigt", so Becker weiter.
Die Förderung kommunaler Verkehrsprojekte durch den Bund hätte
ursprünglich Ende 2013 auslaufen sollen. Im Zuge der Verhandlungen um
die Hochwasserhilfen haben sich nun Bund und Länder auf eine
Verlängerung bis zum Jahr 2019 auf dem bisherigen Niveau geeinigt.
Damit erhalten die Bundesländer auch weiterhin jährlich 1,335
Milliarden Euro, wovon je die Hälfte für den Straßenbau und
ÖPNV-Projekte eingesetzt werden soll. Ein Verwendungsnachweis ist
allerdings ab 2014 nicht mehr vorgesehen.
In Deutschland ist nach Angaben des ADAC jede zweite kommunale
Straße kaputt und sanierungsbedürftig. Kein Wunder: Städte und
Gemeinden geben pro Jahr fünf Milliarden Euro für den Straßenerhalt
aus, notwendig wären jedoch rund acht Milliarden Euro.
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