(ots) - Bald beginnen die Sommerferien und viele
Bundesbürger starten in den Urlaub. In das Reisegepäck gehört auch
die girocard für Bargeldabhebungen am Automaten oder Zahlungen im
Handel. Doch nicht immer ist die Karte für das Ausland
freigeschaltet. Zudem kann der Verfügungsrahmen geringer sein als in
Deutschland. Dadurch schützen einige Kreditinstitute ihre Kunden vor
dem missbräuchlichen Einsatz der girocard, falls sie in falsche Hände
gerät oder dupliziert wird. Im Zweifel sollten Reisende vor dem
Auslandsurlaub Rücksprache mit ihrer Hausbank halten, denn das
Verfügungslimit kann bei Bedarf angepasst werden. Generell gilt:
Urlauber sollten sich nicht nur auf ein Zahlungsmittel verlassen.
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