(ots) - Wie bereits unlängst berichtet, hat die Vogl
Rechtsanwalt GmbH gegen eine Bank und gegen eine (dreibuchstabige)
Vermögensberatungsgesellschaft, sowie den Finanzberater ein
bahnbrechendes Urteil beim OGH erwirkt.
Die Begründung des Urteiles ist lapidar. Wenn der Vermögensberater
und die Bank bemerken, dass sich der Kunde nicht auskennt, daher voll
vertraut, haften sie für den angerichteten Schaden, der durch die
mangelnde Aufklärung entsteht. Derzeit wenden sich sehr viele Kunden
von Banken an uns. Ein Prozess gegen Banken und
Vermögensberatungsfirmen dauert über Jahre. Solche Prozesse sind
nicht nur zeit- sondern auch sehr kostenintensiv.
Zwtl.: Die Ursache des Desasters liegt in folgenden Umständen:
Die Entlohnung von Vermögensberatern, Bank- und
Versicherungsmanagern ist vom Umsatz abhängig. Je mehr verkauft wird,
desto mehr verdienen die Manager.
Bei endfälligen Darlehen besteht der Vorteil der Bank darin, dass
sie über die gesamte Laufzeit von der gesamten Darlehenssumme Zinsen
verdienen.
Für die Versicherungsmanager und deren Vertreter besteht der
Vorteil darin, dass fondgebundene Lebensversicherungen wesentlich
höhere Provisionen und Bonifikationen abwerfen, als klassische
Lebensversicherungen.
Bei fondgebundene Lebensversicherungen kann man die
Kostensituation wesentlich intransparenter als bei klassischen
Lebensversicherungen gestalten.
Zwtl.: Fazit:
Das was den Kunden jetzt fehlt, findet sich in den Bilanzen der
Banken und der Versicherungen wieder. Für Banken und Versicherungen
fällt das Geld ja auch nicht vom Himmel. Banken und Versicherungen
können nämlich nur das verdienen, was sie zuvor dem Kunden
weggenommen haben.
Die Kunden wurden relativ einfach geködert. Durch die Umschuldung
wurde die monatliche Rückzahlungsrate drastisch gesenkt. Gleichzeitig
wurde anlässlich der Umschuldung ein höherer, als für die Umschuldung
benötigter Betrag, aufgenommen. Den nicht benötigten Betrag hat man
dem Kunden ausbezahlt.
Der Kunde schrie: "Hurra!". Einerseits hat er weniger monatliche
Rückzahlungsraten, andererseits hat er noch einen saftigen Betrag als
Bonus bekommen. Solcher Art fielen viele Leute hinein.
Das dicke Ende kommt jedoch mit dem Datum der Endfälligkeit. Die
Kunden werden dann einen Verlust zwischen 40% und 60% der
ursprünglichen Kreditsumme eingefahren haben.
Insgesamt redet man von ca. 230.000 Geschädigten. Die
Schadenssumme beträgt ca. Euro 25 Milliarden, etwa ein Zehntel der
jährlichen Wirtschaftsleistung (Bruttonationalprodukt) der Republik
Österreich.
Rechtsschutzversicherer verschanzen sich in der Regel hinter
folgenden Gründen:
Spekulationsausschluss: Ausgeschlossen soll die Wahrnehmung
solcher Ansprüche sein, die auf Spekulationsgeschäfte zurückgehen.
Nach unserer Ansicht kann bei der Aufnahme eines
Fremdwährungskredites und gleichzeitigem Abschluss einer
Lebensversicherung als Tilgungsträger nicht von einem
Spekulationsgeschäft ausgegangen werden. Dies insbesondere auch
deshalb, weil die Endsumme des Tilgungsträgers in der Regel ja sogar
garantiert ist.
Bauherrenausschluss: Nach den gängigen
Rechtsschutzversicherungs-bedingungen sind Streitigkeiten im
Zusammenhang mit der Finanzierung eines baulichen Objektes
ausgeschlossen.
Sinn dieses Ausschlusses ist, dass die Risikogemeinschaft nicht
für die wenigen, welche eine Baufinanzierung vornehmen, zu Lasten der
Risikogemeinschaft Rechtsschutzdeckung erhalten sollen.
Der Ausschluss greift unseres Erachtens nicht. Es wird ja nicht
über die Kreditkonditionen, sondern darüber gestritten, ob das
Produkt, in welches der Kunde gedrängt wurde, tauglich war.
Rückfragehinweis:
Vogl Rechtsanwalt GmbH
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Tel.: +43 5522 77777
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