(ots) - Anlässlich der heutigen Anhörung im
Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages mahnt das Aktionsbündnis
Kinderrechte (UNICEF Deutschland, Deutscher Kinderschutzbund,
Deutsches Kinderhilfswerk und die Deutsche Liga für das Kind) die
Bundesregierung dringend an, die Kinderrechte in Deutschland zu
stärken. Dazu ist aus Sicht des Aktionsbündnisses die Aufnahme von
Kinderrechten ins Grundgesetz unerlässlich. Die Förderung, der Schutz
und die Beteiligung von Kindern sowie die Vorrangstellung des
Kindeswohls muss endlich verfassungsrechtlich normiert werden.
Nach Ansicht des Aktionsbündnisses Kinderrechte wird der Druck auf
die Bundesregierung in dieser Frage immer größer. Zu Beginn des
nächsten Jahres behandelt der UN-Kinderrechteausschuss den
Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland zur Umsetzung der
UN-Kinderrechtskonvention. Es ist damit zu rechnen, dass ein
wesentlicher Kritikpunkt des UN-Ausschusses die fehlende
verfassungsrechtliche Absicherung der Kinderrechte im Grundgesetz
sein wird. Zudem führt derzeit die EU-Kommission eine Studie zur
Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland durch. Das Aktionsbündnis
rechnet auch hier mit einem eher negativen Ergebnis.
Auch im nationalen Kontext ist der Druck auf die Bundesregierung
gewachsen. So hat sich die Sachverständigenkommission des 14. Kinder-
und Jugendberichts deutlich für die Aufnahme von Kinderrechten ins
Grundgesetz ausgesprochen. Nach Auffassung der Kommission könnten so
Gesetze aus der Perspektive junger Menschen verabschiedet und das
allgemeine Rechtsbewusstsein verändert werden. Dadurch werde der
"strukturellen Rücksichtslosigkeit" entgegen gewirkt, mit der Kinder
und Familien konfrontiert seien, so die Sachverständigen.
Das Aktionsbündnis Kinderrechte hat im letzten Jahr einen
Formulierungsvorschlag für einen neuen Artikel 2a Grundgesetz
vorgelegt um klarzustellen, dass Kinder im Wortlaut des Grundgesetzes
als Grundrechtsträger anerkannt und mit besonderen Rechten
ausgestattet sind. Grundlage für den Vorschlag ist die
UN-Kinderrechtskonvention, die in Deutschland seit mehr als 20 Jahren
gilt.
Der Formulierungsvorschlag des Aktionsbündnisses Kinderrechte für
einen neu zu schaffenden Artikel 2a Grundgesetz hat folgenden
Wortlaut:
(1) Jedes Kind hat das Recht auf Förderung seiner körperlichen und
geistigen Fähigkeiten zur bestmöglichen Entfaltung seiner
Persönlichkeit.
(2) Die staatliche Gemeinschaft achtet, schützt und fördert die
Rechte des Kindes. Sie unterstützt die Eltern bei ihrem
Erziehungsauftrag.
(3) Jedes Kind hat das Recht auf Beteiligung in Angelegenheiten, die
es betreffen. Seine Meinung ist entsprechend seinem Alter und seiner
Entwicklung in angemessener Weise zu berücksichtigen.
(4) Dem Kindeswohl kommt bei allem staatlichen Handeln, das die
Rechte und Interessen von Kindern berührt, vorrangige Bedeutung zu.
Weitere Informationen und ein ausführliches Hintergrundpapier zum
Formulierungsvorschlag des Aktionsbündnisses Kinderrechte unter
www.kinderrechte-ins-grundgesetz.de.
Kontakt:
Deutsches Kinderhilfswerk, Uwe Kamp, 030-308693-11 oder 0160-6373155,
www.dkhw.de
UNICEF Deutschland, Helga Kuhn, 0221-93650-234, www.unicef.de
Deutsche Liga für das Kind, Prof. Jörg Maywald, 0178-5339065,
www.liga-kind.de
Deutscher Kinderschutzbund, Johanna Suwelack, 030-214809-20,
www.dksb.de