(ots) - Das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert
die Abschaffung rassistischer Personenkontrollen durch die
Bundespolizei. Paragraph 22 Absatz 1 a Bundespolizeigesetz verstoße
gegen das Diskriminierungsverbot in Artikel 3 Absatz 3 des
Grundgesetzes und gegen internationale Menschenrechtsverträge,
erklärte Beate Rudolf, Direktorin des Instituts, anlässlich der
Veröffentlichung der Studie zu "Racial Profiling". "Der Staat muss
sicherstellen, dass die Polizei bei anlasslosen Personenkontrollen
Menschen nicht aufgrund unveränderlicher Merkmale wie Hautfarbe oder
Gesichtszügen überprüft", so Rudolf weiter. "Solche pauschalen
Verdächtigungen grenzen Menschen aus und verletzen ihren Anspruch auf
Achtung als Gleiche. Damit wird ihre Menschenwürde beeinträchtigt,
deren Schutz Kernanliegen des freiheitlichen und auf Menschenrechten
basierenden Rechtsstaates ist."
Hendrik Cremer, Autor der Studie, forderte die Streichung des
entsprechenden Paragraphen. "Es geht hier nicht um Einzelfälle von
Diskriminierungen durch die Bundespolizei. Der Grund für diese Praxis
ist auch nicht allein im Verantwortungsbereich und Handeln der
Polizei zu suchen. Es sind die gesetzlichen Ermächtigungsgrundlagen
der Polizei, die auf diskriminierendes Handeln angelegt sind.
Paragraph 22 Absatz 1a) muss daher gestrichen werden." Auch weitere
Gesetze auf Bundes- und Landesebene müssten überprüft werden.
Paragraph 22 Absatz 1 a Bundespolizeigesetz ermächtigt die
Bundespolizei zu anlasslosen Personenkontrollen auf Flughäfen, auf
Bahnhöfen und in Zügen zum Zweck der Migrationskontrolle.
Hendrik Cremer(2013): Menschenrechtswidrige Personenkontrollen
nach § 22 Abs. 1 a Bundespolizeigesetz. Empfehlungen an Gesetzgeber,
Gerichte und Polizei. Deutsches Institut für Menschenrechte. Berlin.
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