(ots) - Der Bundeswahlleiter Roderich Egeler hat den
Bundeswahlausschuss zu seiner ersten Sitzung zur Wahl des 18.
Deutschen Bundestags eingeladen. In der öffentlichen Sitzung berät
und entscheidet der Bundeswahlausschuss über die Anerkennung von
politischen Vereinigungen als Parteien zur Bundestagswahl am 22.
September 2013. Sie findet am Donnerstag, dem 4. Juli 2013, um 11.00
Uhr und am 5. Juli 2013 um 9.00 Uhr im Deutschen Bundestag in Berlin,
Marie-Elisabeth-Lüders-Haus (Eingang Adele-Schreiber-Krieger-Straße
1), Raum 3.101 (Anhörungssaal), statt.
Der Bundeswahlausschuss stellt für alle Wahlorgane zur
bevorstehenden Bundestagswahl verbindlich fest:
1. Welche Parteien im Deutschen Bundestag oder in einem Landtag seit
deren letzter Wahl aufgrund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit
mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren. Diese Parteien können
Wahlvorschläge einreichen, ohne Unterstützungsunterschriften
beibringen zu müssen.
2. Welche sonstigen Vereinigungen, die dem Bundeswahlleiter ihre
Beteiligung an der Wahl des 18. Deutschen Bundestages angezeigt
haben, für diese Wahl als Parteien im Sinne des Paragraphen 2
Parteiengesetz anzuerkennen sind. Wahlvorschläge dieser Parteien
werden nur dann zur Bundestagswahl zugelassen, wenn sie dem
zuständigen Landes- beziehungsweise Kreiswahlausschuss eine bestimmte
Anzahl von Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten vorlegen
können.
Die Feststellungen des Bundeswahlausschusses können innerhalb von
vier Tagen mit Beschwerde an das Bundesverfassungsgericht angefochten
werden.
Bis zum Ablauf der gesetzlichen Ausschlussfrist am 17. Juni 2013,
18.00 Uhr haben - wie bereits am 18. Juni 2013 mitgeteilt - 58
Vereinigungen dem Bundeswahlleiter ihre Beteiligung an der
Bundestagswahl 2013 angezeigt (2009: 49 Beteiligungsanzeigen). Der
Bundeswahlausschuss entscheidet am 4. und 5. Juli 2013 nicht über die
Zulassung von Landeslisten und Kreiswahlvorschlägen zur
Bundestagswahl 2013. Darüber entscheiden die zuständigen Landes- oder
Kreiswahlausschüsse am 26. Juli 2013. Wahlvorschläge müssen bis zum
15. Juli 2013, 18.00 Uhr, eingereicht werden, und zwar als
Landeslisten bei den zuständigen Landeswahlleitern oder als
Kreiswahlvorschläge bei den zuständigen Kreiswahlleitern.
Erst am Donnerstag, dem 1. August 2013, wird der
Bundeswahlausschuss über eventuelle Beschwerden gegen die
Zurückweisung oder Zulassung von Landeslisten durch
Landeswahlausschüsse entscheiden.
Zuschauer der Sitzungen des Bundeswahlausschusses müssen vor
Betreten der Bundestagsgebäude eine Eingangskontrolle durchlaufen und
sich dabei ausweisen. Der Zugang zum Tagungsraum (Anhörungssaal, Raum
3.101) im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus ist für Besucher nur über den
Eingang Adele-Schreiber-Krieger-Straße 1 möglich.
Weitere Auskünfte gibt:
Büro des Bundeswahlleiters,
Telefon: 0611 75-4863,
www.bundeswahlleiter.de/de/kontakt
Wichtige Hinweise für Medienvertreter:
Medienvertreter ohne Bundestags-Dauerakkreditierung müssen sich
bis zum 4. Juli 2013 über die Pressestelle des Deutschen Bundestages
akkreditieren:
http://www.bundestag.de/presse/akkreditierung/index.html. Dort steht
ein entsprechendes Antragsformular zum Download bereit.
Die Akkreditierungsstelle des Deutschen Bundestages hat während
der parlamentarischen Sommerpause in der Zeit vom 1. Juli bis 30.
August 2013 veränderte Öffnungszeiten: Montag: 8 bis 13 Uhr und 14
bis 15 Uhr Dienstag bis Donnerstag: 8 bis 13 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Freitag: 8 bis 13 Uhr Am 5. Juli ist die Akkreditierungsstelle
ganztägig geschlossen. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an
die Pressestelle des Bundestages, Telefon: 030 227 37171.
Vertreter von Hörfunk und Fernsehen werden zusätzlich gebeten,
sich bis zum 2. Juli 2013, 10.00 Uhr, bei der Pressestelle des
Bundeswahlleiters unter presse(at)destatis.de anzumelden.
Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Der Bundeswahlleiter
Telefon: (0611) 75-3444
E-Mail: presse(at)destatis.de