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Kommunale Verbände erfreut über Abschluss des Trilogverfahrens zur Konzessionsrichtlinie und Vergaberechtsreform

ID: 898150

(ots) -

Gemeinsame Erklärung des Deutschen Städtetages, des Deutschen
Landkreistages, des Deutschen Städte- und Gemeindebundes und des
Verbandes kommunaler Unternehmen e.V.

Kommunale Verbände erfreut über Abschluss des Trilogverfahrens zur
Konzessionsrichtlinie und Vergaberechtsreform -
Kommunalwirtschaftliche Strukturen beim Wasser und ehrenamtliche
Strukturen beim Rettungsdienst haben Bestand

Die kommunalen Spitzenverbände und der VKU begrüßen ausdrücklich
das heutige Ergebnis der Trilogverhandlungen zur
Konzessionsrichtlinie und Vergaberechtsreform. Die Präsidenten der
kommunalen Spitzenverbände und des VKU wiesen darauf hin, dass die
Herausnahme des Wassers aus dem Anwendungsbereich der
Konzessionsrichtlinie einer zentralen Forderung der kommunalen
Verbände entspricht, die in den vergangenen Monaten immer wieder in
den Gesprächen mit Kommission, Parlament und Bundesregierung erhoben
worden war. "Es ist gut, dass jetzt weiterhin dort über die
Wasserversorgung für die Bürger entschieden werden kann, wo die
Bürger selbst Einfluss auf diese Entscheidung haben: in ihrer
Kommune. Europa muss in dieses gut funktionierende kommunale Modell
nicht eingreifen. Die Vielfalt der Organisationsmodelle der
Wasserversorgung in den Mitgliedstaaten der EU kann fortbestehen",
erklärten die Präsidenten der kommunalen Spitzenverbände,
Oberbürgermeister Dr. Ulrich Maly (Deutscher Städtetag), Landrat Hans
Jörg Duppré (Deutscher Landkreistag), Oberbürgermeister Christian
Schramm (Deutscher Städte- und Gemeindebund) und VKU-Präsident Ivo
Gönner, Oberbürgermeister von Ulm. "Ebenfalls ist es gut, dass
Kommission, Parlament und Rat die Bedeutung des Rettungsdienstes als
Bestandteil des Zivil- und Katastrophenschutzes anerkannt haben und
Landkreise und Städte die Notfallrettung direkt den




Hilfsorganisationen wie dem Deutschen Roten Kreuz und anderen
gemeinnützigen Organisationen übertragen können. Mit den zusätzlichen
ehrenamtlichen Strukturen dieser Organisationen wird ein effizienter
und aufwuchsfähiger Zivil- und Katastrophenschutz auch in ländlichen
Gebieten jederzeit sicherstellt sein."

Die kommunalen Spitzenverbände und der VKU sind angesichts der
jetzigen Entscheidung zudem erfreut, dass es im Verlauf der
Kontroverse gelungen war, die Bundesregierung doch noch in später
Einsicht zur Unterstützung der Verbändeposition zu bewegen. Die
intensiven Verhandlungen zwischen Mitgliedstaaten, Europaparlament
und EU-Kommission zur Konzessionsrichtlinie in den letzten Monaten
zeigten deutlich, dass die kommunalwirtschaftlich ausgestaltete
Wasserversorgung in Deutschland nicht mit den Organisationsmodellen
in den anderen Mitgliedstaaten in ein gemeinsames europäisches
Binnenmarktkorsett gezwungen werden kann. Der Rettungsdienst in
Deutschland ist durch das starke Ehrenamt geprägt und damit ebenso
eine Besonderheit, die es im europäischen Binnenmarkt
aufrechtzuerhalten gilt. Einheitliche Organisationsmodelle aus
Brüssel passen nicht überall. Die Einsicht in Brüssel kam nach
Einschätzung der Präsidenten spät, aber nicht zu spät.

"Die vollständige Herausnahme des Wasserbereiches aus der
Konzessionsrichtlinie schützt die von Städten und Gemeinden
entwickelten bürgernahen kommunalwirtschaftlichen Strukturen in der
Wasserwirtschaft in Deutschland. Zugleich wird damit herausgestellt,
dass Wasser als Lebensmittel keine beliebig handelbare Ware wie jede
andere ist. Damit bleibt die kommunale Wasserwirtschaft hierzulande
nicht nur Garant für eine hohe Qualität des Trinkwassers, sondern
auch für bezahlbare Preise und für nachhaltige Investitionen in die
Infrastruktur. Die Bürger haben hohes Vertrauen in eine kommunale
Versorgung mit ihrem wichtigsten Lebensmittel, deshalb ist dieser
Abschluss des Trilogverfahrens auch eine wichtige Entscheidung für
die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes", so die Präsidenten. Die
vollständige Herausnahme der von gemeinnützigen Organisationen
erbrachten Rettungsdienste aus der Vergabe- und Konzessionsrichtlinie
sichert zudem eine schnell einsatzbereite und aufwuchsfähige Rettung
unserer Bürger auch bei größeren Notfällen, Unfällen und
Katastrophen.



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Datum: 26.06.2013 - 10:43 Uhr
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