(ots) - Smartphone, Kamera, MP3-Player, Schmuck - so mancher
hat auf Reisen Wertgegenstände im Gepäck. Das wissen allerdings auch
Diebe. Diebstahl gehört juristisch gesehen zum allgemeinen
Lebensrisiko und eigentlich kann nur der Dieb haftbar gemacht werden.
Außer, wenn die entwendeten Gegenstände im Zimmersafe oder
Hoteltresor untergebracht waren. "Das kann zwar zusätzlich kosten,
ist sein Geld aber wert. Denn nur wenn ein entsprechender Tresor oder
Safe benutzt wurde, haftet die Versicherung des Hotels verbindlich
bei einem Diebstahl", erklärt Olaf Seiche, TÜV Rheinland-Experte für
die Tourismusbranche.
Wenn trotz aller Vorsicht doch etwas entwendet wurde, muss der
Verlust umgehend an der Hotelrezeption gemeldet werden. Bei
Pauschalreisen werden die Ansprüche dem Veranstalter gegenüber
geltend gemacht, bei direkter Buchung gegenüber dem Hotelier. In
beiden Fällen ist bei der örtlichen Polizei Anzeige zu erstatten.
"Das bringt den Bestohlenen für den Moment zwar nicht weiter und das
Diebesgut in den seltensten Fällen zurück, ist aber im Nachhinein
wichtig, da Versicherung und Reiseveranstalter ein Polizeiprotokoll
fordern", betont Olaf Seiche.
Reisegepäckversicherungen treten in erster Linie für den Verlust
des Gepäcks auf der Reise ein, und das auch nur unter bestimmten
Bedingungen. Der Reisende muss sich darüber im Klaren sein, dass er
das Diebstahlrisiko erst einmal selbst trägt. "Darum ist es sinnvoll,
so wenige Wertgegenstände wie möglich mit in den Urlaub zu nehmen,
dann können sie auch nicht gestohlen werden", so Olaf Seiche von TÜV
Rheinland.
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