(firmenpresse) - Das Arbeitschutzrecht wurde eingeführt, um Arbeitnehmer und deren Gesundheit zu schützen. Das ist fest im Gesetz verankert und Arbeitgeber sind verpflichtet, alles notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um diesen Schutz zu gewährleisten. Dazu zählen verschiedene Punkte, beispielsweise das Tragen von Schutzkleidung, aber auch die richtige Einweisung. Grundsätzlich gilt mittlerweile auch, dass ein Arbeitsplatz nicht so unsicher sein darf, das er nur von einer kundigen Hand bedient werden kann. Das Schutzrecht zielt also direkt auf den Arbeitsplatz ab und nicht nur auf individuelle Arbeiter. Doch bei allen Vorgaben und Sicherheitsmaßnahmen ist der Arbeitnehmer auch selbst dafür verantwortlich, ob er die Richtlinien bzw. Gesetze richtig ausführt. Letztendlich geht es um seine Gesundheit.
Der Arbeitnehmer ist natürlich genauso dazu verpflichtet, die Vorgaben einzuhalten. Ferner ist er aber auch dazu verpflichtet, eventuelle Mängel unverzüglich zu melden. Beispielsweise wenn eine Maschine kaputt ist oder eine Schutzkleidung Risse hat. Damit bringt er unter Umständen nicht nur sich, sondern auch andere in Gefahr. Im Zweifelsfall müssen Arbeitnehmer auch mit Nachdruck auf die Sicherheitsbestimmungen bestehen, sollte der Arbeitgeber nicht die notwendige Motivation dazu aufbringen. Bei Verstößen können dem Arbeitgeber Bußgelder wegen Ordnungswidrigkeiten aufgedrückt werden. Es gilt zudem: Sollten die Schutzmaßnahmen nicht von Arbeitergeberseite eingehalten werden, kann der Arbeiter die Arbeitsaufnahme an dieser Stelle verweigern. Letztendlich geht es zwar auch um Recht und Versicherungen, doch die Gesundheit sollte und steht über allem.