(ots) - Ältere Geräte verursachen das Siebenfache an
Schadstoffen - Fortschritte in der Verbrennungstechnik sollten zur
Anwendung kommen
Ein moderner Kaminofen, der eine veraltete Feuerstätte aus dem
Jahr 1975 ersetzt, hilft Feinstaub und andere Schadstoffe um bis zu
85 Prozent zu reduzieren. Daran lässt sich ablesen, welche
Fortschritte die Verbrennungstechnik in den vergangenen Jahren und
Jahrzehnten gemacht hat. Die neuen Geräte sind demnach deutlich
sparsamer, effizienter und emissionsärmer als ihre Vorgänger.
Aufgrund dieser Erkenntnis setzt sich der HKI Industrieverband
Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. für mehr steuerliche Anreize und
staatliche Förderprogramme ein, um den Austausch von Altgeräten zu
beschleunigen. Denn mit der von der Politik einvernehmlich
beschlossenen Energiewende rückt auch die CO2-Belastung erneut in den
Vordergrund. Der HKI appelliert jedoch auch an die Ofen-Besitzer, im
Sinne von Klima und Umwelt, aber auch im eigenen - nicht zuletzt
finanziellen - Interesse, über den Austausch veralteter Gerätetechnik
nachzudenken.
"Das Heizen mit Holz ist nach wie vor eine sehr
verantwortungsvolle und von der Bundesregierung erwünschte Form der
Energiegewinnung", so der Geschäftsführer des HKI, Dipl.-Ing. Frank
Kienle. "Der nachwachsende Rohstoff ist gleichermaßen ökonomisch wie
ökologisch vorteilhaft und stellt - dank seiner CO2-neutralen
Verbrennung - einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz dar. Moderne
Gerätetechnik steigert zudem den Wirkungsgrad und erhöht somit die
Energieeffizienz."
Jedes Gerät, das heute im Handel ist, genießt Bestandsschutz
In der novellierten 1.BImSchV, die seit März 2010 in Kraft ist,
wurden erstmals auch für Einzelraum-Feuerungsanlagen
Emissionsgrenzwerte festgesetzt - für Feinstaub und für Kohlenmonoxid
(CO). Und diese Grenzwerte gelten zukünftig für jedes der rund 15
Millionen Festbrennstoffgeräte, die heute in Betrieb sind - auch für
jene, die vor 1975 einer Typprüfung unterzogen wurden, als
Umweltschutz eher noch ein Fremdwort war. Unabhängig vom Alter ist
für jedes Gerät bis Ende dieses Jahres gegenüber dem Schornsteinfeger
der Nachweis zu erbringen, wann es in Betrieb gegangen ist und ob es
die geforderten Grenzwerte einhält. Ein Jahr später ist sonst
Schluss.
Ausgenommen von dieser Regelung sind lediglich nicht gewerblich
genutzte Herde und Backöfen, offene Kamine und Grundöfen sowie
Einzelraum-Feuerungsanlagen, die vor 1950 errichtet wurden oder die
in Wohneinheiten betrieben werden, deren Wärmeversorgung
ausschließlich über diese Anlagen erfolgt.
Und noch eine gute Nachricht: Sämtliche Kaminöfen, Kachelöfen und
Heizkamine, die heute in Deutschland angeboten werden, erfüllen
bereits die Anforderungen der 1.BImSchV und dürfen auch nach 2015
zeitlich unbeschränkt weiterbetrieben werden.
Weitere Informationen rund ums Heizen mit Holz sowie eine
Online-Datenbank, die der HKI gemeinsam mit den Herstellern aufbaut
und in der sich für jedes einzelne Modell bequem recherchieren lässt,
ob die Emissionsgrenzwerte der 1.BImSchV eingehalten werden, sind
auch im Internet unter www.ratgeber-ofen.de abrufbar.
Kontakt:
HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V.
Désirée Kalkowski
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