(ots) - Der MDR-Rundfunkrat hat für die weitere Diskussion
des Sportrechtekaufs und der Sportberichterstattung der ARD ein
Positionspapier abgestimmt, das sich insbesondere mit der Stellung
des Fußballs im Gesamtangebot des Senderverbunds beschäftigt. Die
Position des MDR-Rundfunkrats soll in die weitere Diskussion des
Themas in der Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) der ARD einfließen.
Bereits im Frühjahr dieses Jahres hat sich das MDR-Aufsichtsgremium
intensiv und teils kritisch mit der Sportberichterstattung
auseinandergesetzt.
Die Breite und Vielfalt der Berichterstattung dürfe nicht aufgrund
der programmpolitischen Bedeutung und der finanziellen Vorherrschaft
einer einzelnen Sportart eingeschränkt werden, fordert das Papier.
Auch in der Sportberichterstattung habe der öffentlich-rechtliche
Rundfunk die Aufgabe, die Vielfalt und Breite des Sports abzubilden.
Dabei erkennt der Rundfunkrat an, dass die ARD für ihre
Sportsendungen attraktive Rechte und Angebote brauche, um viele
Zuschauerinnen und Zuschauer aller Altersgruppen anzusprechen.
Festzustellen sei, dass rund 70 Prozent des Sportrechteetats in
den Fußball fließen, merkt der Rundfunkrat einleitend an. Dies
offenbare: "Die Gesamtsituation beim Erwerb der Sportrechte ist
unausgewogen". Dies werde noch deutlicher, wenn man berücksichtige,
dass die Fußballberichterstattung einen Anteil von 29 Prozent an der
gesamten Sportberichterstattung habe.
Im Positionspapier bittet der MDR-Rundfunkrat die GVK, die ARD
aufzufordern, klar vergleichbare Regelungen für die Praxis interner
Leistungsverrechnung einzuführen. Die Gesamtkosten für die
Fußballberichterstattung (Rechte und Produktion) dürften die Budgets
für die anderen Programmbereiche und Genres nicht einschränken und
die Berichterstattung über andere Sportarten nicht schmälern. Der
Fußballrechteetat solle unter Berücksichtigung allgemeiner
Einsparzwänge langfristig reduziert werden.
Bei der Bewilligung von Mitteln für den Sportrechtekauf sollen den
Gremien neben den Rechtekosten auch die zu erwartenden
Produktionskosten mitgeteilt werden. Sportverbände seien
grundsätzlich nicht an Produktionskosten zu beteiligen. Ferner solle
geprüft werden, ob und wie man bei finanziell hoch vergüteten
Senderechten das Recht auf unentgeltliche Kurzberichterstattung in
Anspruch nehmen kann. Die Landesrundfunkanstalten werden
aufgefordert, "die gesellschaftliche Komplexität des Sports in
integrativer Form in den verschiedenen Programmformaten, wie zum
Beispiel Ratgeber und Gesundheitsmagazinen, abzubilden."
Livestreaming von Sportereignissen müsse möglich sein, wenn die ARD
die Rechte erworben hat. Dies gelte auch für das originäre
Livestreaming, also die alleinige Ãœbertragung per Livestream. Den
Sportverbänden müsse eine nichtkommerzielle Verwendung des
Livestreams möglich sein.
Im Sinne der Kosteneffizienz sei zu prüfen, wie die bezahlten
Rechte der Fußball-Bundesliga auch am Sonntag zuerst im
Gemeinschaftsprogramm DAS ERSTE "vollumfänglich genutzt werden
können". Empfohlen wird, im Turnus von drei Jahren Praxis und
Entwicklung der Sportrechte und Sportberichterstattung auf einer
gemeinsamen Konferenz der Anstalten, Gremien und Sportverbände zu
diskutieren.
Pressekontakt:
rundfunkrat(at)mdr.de