PresseKat - Führungskräfte begrüßen EU-Pläne zur Übertragbarkeit von Betriebsrenten

Führungskräfte begrüßen EU-Pläne zur Übertragbarkeit von Betriebsrenten

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(firmenpresse) - Essen, 25. Juni 2013 – Für den Berufsverband DIE FÜHRUNGSKRÄFTE–DFK ist die vom Europäischen Rat und den Arbeitsministern der EU geplante bessere europaweite Übertragbarkeit (Portabilität) von Betriebsrentenansprüchen überfällig. „Es ist gut, dass sie europäische Politik der Mobilität der Arbeitnehmer in Europa nun endlich verstärkt Rechnung tragen will. Gerade Fach- und Führungskräfte sind auf den europäischen Arbeitsmarkt unterwegs und haben derzeit massive Nachteile bei der Betriebsrente, wenn sie den Arbeitgeber wechseln“, so Bernhard von Rothkirch; Vorsitzender des DFK.

Mobilität in Europa ist für Fach- und Führungskräfte gelebte Praxis. Die Rahmenbedingungen hinken seit Jahren der Wirklichkeit hinterher und müssen dringend angepasst werden, so der DFK-Vorsitzende Eine verbesserte Portabilität hatte der Verband bereits vor Jahren als einer der Ersten gefordert. „Es freut uns sehr, dass wieder Bewegung in das Thema kommt“, sagt von Rothkirch. Laut Beschluss des Europäischen Rates soll es auch Verbesserungen bei der Unverfallbarkeitsfrist von Betriebsrenten geben. Diese soll künftig bei drei Jahren liegen. Damit hätte der Beschluss auch Auswirkungen in Deutschland, wo die Mindestfrist für den Anspruch auf eine Betriebsrente derzeit bei fünf Jahren liegt. Dies würde letztlich auch dem Umstand Rechnung tragen, dass sich der Arbeitsmarkt zunehmend dynamisiert. „Gerade von Fach- und Führungskräften erwarten die Unternehmen ein hohes Maß an Flexibilität. Dann darf aber auch von den Unternehmen diese Flexibilität bei ihren Betriebsrentenzusagen erwartet werden. Dies gilt umso mehr, da ein Arbeitgeber, der neue Mitarbeiter rekrutieren will, auf dem Arbeitsmarkt mit der Übernahme der Betriebsrentenansprüche punkten kann“, erklärt Bernhard von Rothkirch.
Nach der zuletzt erfolgten Ankündigung der Europäischen Kommission, die EU-Aufsichtsregeln für Versicherungsunternehmen (Solvency II) nicht auf die betriebliche Altersvorsorge zu übertragen, ist dies eine weitere gute Nachricht für die Sicherheit der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland. Die Betriebsrenten in Deutschland sind schon heute bestmöglich gegen Insolvenzen geschützt.




Damit durch die neuen Pläne zur Mobilität die Betriebsrente für Arbeitgeber attraktiv, machbar und bezahlbar bleibt, ist nun zu überlegen, wie die Planungssicherheit für Unternehmen gestaltet werden kann. Für die Anwendbarkeit auf bestehende Direktzusagen könnte etwa eine Übergangsfrist von einigen Jahren vereinbart werden, womit Unternehmen und Mitarbeiter geschützt wären. Außerdem könnte für die Unternehmen eine „Überforderungsgrenze" eingezogen werden. Rat und Parlament werden nun hoffentlich in eine offene Diskussion gehen und problematische Detailfragen zeitnah klären.
Natürlich steckt auch hier der Teufel im Detail, denn die betrieblichen Altersversorgungssysteme in Europa sind sehr unterschiedlich ausgestaltet. Es wird also dabei bleiben, dass bestehende Verträge nicht fortgeführt, sondern nur die Ansprüche übertragen werden können. „Auf Nachteile in dem neuen Vertrag wird man natürlich zu achten haben – beispielsweise können hier eine schlechtere Anpassung, eine geringere Verzinsung oder fehlende Hinterbliebenenversorgung lauern. Man sollte also bei dem Schritt weiterhin gut beraten sein“, so der Vorsitzende des Verbandes DIE FÜHRUNGSKRÄFTE.
Fest steht jedenfalls: Europa unternimmt einen wichtigen Schritt zur Stärkung der Mobilität der Fach- und Führungskräfte - eine gute Basis für die dann voraussichtlich in diesem Sommer beginnenden Verhandlungen mit dem Europaparlament.

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Datum: 01.07.2013 - 22:01 Uhr
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