(ots) - Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt
das heutige Abstimmungsergebnis des Europäischen Parlaments über die
überarbeitete Liste prioritärer Stoffe in der Wasserpolitik. Ein
Element der neuen Richtlinie ist die bessere Abstimmung der Zulassung
gefährlicher Stoffe wie Pestizide auf die Belange des
Gewässerschutzes. VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck erklärt:
"Damit kommen wir der Erfüllung einer langjährigen Forderung der
kommunalen Wasserwirtschaft ein Stück näher". Die neue Richtlinie
sieht vor, dass die Europäische Kommission die Zulassung gefährlicher
Stoffe zu überprüfen hat, wenn die in der Richtlinie definierten
Grenzwerte nicht eingehalten werden können. Damit könnten die
Voraussetzungen geschaffen werden, dass prioritäre Stoffe gar nicht
erst in den Wasserkreislauf gelangen. "Wenn die neuen Möglichkeiten
genutzt werden, ist dies ein guter Tag für das in den europäischen
Verträgen verankerte Verursacherprinzip und den Gewässerschutz", so
Reck.
Der VKU begrüßt insbesondere, dass Rat und Parlament die
Europäische Kommission aufgefordert haben, einen umfassenden Ansatz
für den Umgang mit pharmazeutischen Wirkstoffen im Wasserkreislauf zu
entwickeln. Damit wird das ursprüngliche Vorhaben der Europäischen
Kommission zurückgewiesen, europäische Grenzwerte aufzustellen, aber
die Einhaltung dieser Grenzwerte den Mitgliedstaaten zu überlassen.
Der VKU sieht in diesem Ansatz der Kommission die Gefahr, dass die
Kosten einseitig bei den kommunalen Wasserver- und Abwasserentsorgern
abgeladen werden. "Maßnahmen erst am Ende anzusetzen ist in der Regel
aber weder ökonomisch noch ökologisch zielführend", so Reck. "Die
Europäische Kommission bekommt nun die Möglichkeit, den Umgang mit
Medikamenten in der Umwelt als gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu
betrachten und Lösungen im Einklang mit dem Verursacherprinzip zu
entwickeln. Diese Chance muss genutzt werden!"
Hintergrund: Die Liste prioritärer Stoffe ist Teil der
EG-Wasserrahmenrichtlinie, die den Mitgliedstaaten das Ziel vorgibt,
alle Gewässer bis 2015 in einen guten chemischen Zustand zu bringen.
Um diesen guten chemischen Zustand zu definieren, wurde im Jahr 2001
eine Liste mit 33 Stoffen erlassen und im Jahr 2008 um Grenzwerte für
diese Stoffe ergänzt. Mit der nunmehr abgeschlossenen Revision dieser
Liste werden 12 weitere Stoffe auf die Liste aufgenommen.
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