(ots) - Der NABU zeigt sich enttäuscht vom
schnellen Ausgang des heutigen Prozesses um die Tötung eines Wolfes
im Westerwald. Vor dem Landgericht in Koblenz musste sich ein 73
Jahre alter Jäger aus dem Kölner Raum verantworten, der im April 2012
den ersten Wolf seit über 120 Jahren im Westerwald erschossen hatte.
Das Landgericht stellte nach nur wenigen Stunden das
Revisionsprozessverfahren gegen den Jäger vorläufig gegen Auflagen
ein. Keinen Eingang in das Urteil fanden dabei das Bundesjagd- und
Bundesnaturschutzgesetz.
"Die schnelle Entscheidung hat eine abschließende und umfassende
rechtliche Bewertung der Tat verhindert", kritisierte
NABU-Wolfsexperte Markus Bathen. So sei nach Bundesnaturschutzgesetz
das Töten des streng geschützten Wolfes als Straftat zu bewerten. Das
verhängte Strafmaß gegen den Jäger hätte demnach weitaus höher
ausfallen müssen. Vom Landgericht erhielt der Jäger lediglich die
Auflage, seinen Jagdschein und alle Waffen zurückzugeben sowie eine
Strafzahlung von 3500 Euro zu leisten.
Gleichzeitig begrüßte der NABU aber, dass die nun gültigen
Auflagen faktisch das Ende der jagdlichen Karriere des Mannes
bedeuten. "Der Jäger hat mit seinem Schuss gegen die deutsche
Weidgerechtigkeit verstoßen", so Bathen. Im Jagdrecht sei eindeutig
geregelt, dass ein Jäger noch vor Abgabe eines Schusses die Tierart
eindeutig erkennen muss. Da Wölfe und wolfsähnliche Hunde selbst für
sehr erfahrene Wolfsexperten nur schwer zu unterscheiden seien, sei
das nach Jägersprache so genannte "sichere Ansprechen" schlicht
unmöglich. "Das Töten eines Wolfes ist eine Straftat und kein
Kavaliersdelikt. Für den NABU ist es daher nur konsequent, wenn bei
einem solch klar liegenden Fall der Täter nicht weiter jagen darf",
so der NABU-Wolfsexperte.
Für Rückfragen:
Olaf Strub (beobachtete den Prozess heute vor Ort in Montabaur),
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Redaktion: Kathrin Klinkusch, Annika Natus, Iris Barthel, Nicole
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