(ots) - Sie denken über eine
Studienplatzklage nach? Achtung: Die erste Frist für die
Antragsstellung an Universitäten ist der 15. Juli 2013, also
wesentlich früher, als die möglichen Ablehnungsbescheide eintreffen.
Zwar sind Kapazitätsverfahren auch nach diesem Termin möglich, doch
dann nicht mehr an allen bundesdeutschen Hochschulen. Hier ist das
Bundesland entscheidend. "Die Frist muss unbedingt gewahrt werden.
Ohne diese Antragsstellungen wären spätere Klageverfahren gegen die
entsprechenden Universitäten nicht mehr möglich!", erläutert
Rechtsanwalt René Pichon, seit über 30 Jahren Experte für
Studienplatzklagen.
Studienplatzklagen sind stark gefragt, nicht nur in den Bereichen
Humanmedizin, Zahnmedizin und Tiermedizin. Viele AbsolventInnen, die
in diesem Sommer die gymnasiale Oberstufe verlassen, sind von den
doppelten Abiturjahrgängen betroffen. Die Entscheidung über den
beruflichen Werdegang haben sie in den meisten Fällen schon getroffen
- die Mehrheit der Abiturientinnen und Abiturienten hat das Studium
als Ziel. Aber häufig wird mit der Abiturdurchschnittsnote der
notwendige NC, um eine Zulassung im gewünschten Studiengang zu
erhalten, nicht erreicht.
"Wer eine Alternative zum Auslandsstudium oder einer Wartezeit
sucht, entscheidet sich für eine Studienplatzklage als häufig
erfolgsversprechende Option", so Rechtsanwalt Pichon aus
Recklinghausen. Denn zum Wintersemester 2013/14 werden, wie auch in
den vergangenen Semestern geschehen, an zahlreichen Hochschulen
weitere Studienplätze vergeben. Diese gehen an diejenigen, die einen
Antrag auf Zulassung außerhalb der festgesetzten Kapazität an die
Universität bzw. Fachhochschule sowie das zuständige
Verwaltungsgericht gestellt und damit den Weg der Studienplatzklage
für sich gewählt haben.
Werden allerdings Frist- und Formvorschriften nicht eingehalten,
so droht die Ablehnung der Anträge und das Verfahren der
Studienplatzklage scheitert bereits in diesem frühen Stadium durch
Form- oder Fristversäumnisse. Aus diesem Grund ist eine möglichst
frühzeitige Kontaktaufnahme zu einem auf Studienplatzklagen
spezialisierten Fachanwalt notwendig.
Pressekontakt:
Pichon & Pichon Rechtsanwälte
Älteste auf Studienplatzklagen spezialisierte Fachanwaltskanzlei
Deutschlands
Tel.: 02361-59055
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