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Versicherung gegen Arbeitslosigkeit - Verdienstausfallversicherung, Arbeitnehmerschutzbrief und private Arbeitslosenversicherung.

ID: 90355

Von der Finanzkrise sind nicht nur die Unternehmen sondern gerade auch die Bürger betroffen. So hört man vermehrt von Kurzarbeit bis hin zu Werksschließungen. Im Fall der Arbeitslosigkeit entsteht eine Versorgungslücke, die es zu schließen gilt.

(firmenpresse) - Kann man sich gegen den Verdienstausfall absichern? Die Nachrichten sind voll von Meldungen über Werksschließungen, Insolvenzen und Kurzarbeit. Und so kommt der Absicherung für den Fall der Arbeitslosigkeit oder des Scheiterns des eigenen Unternehmens auch neue Bedeutung zu.

Der gesetzliche Schutz deckt nur einen Teil des Nettoeinkommens ab (Arbeitslose ohne Kinder 60 %, mit einem oder mehr Kindern 67% des Nettoeinkommens bei ALG I). Es entsteht also eine Versorgungslücke von 40 bzw. 33 Prozent des letzten Einkommens. Nicht selten wurde jedoch bei der Finanzierung von Auto, Fernseher oder Küchenmöbel, bei Kreditabschlüssen oder ähnlichen Verträgen knapp kalkuliert. „So etwas ist fatal,“ weiß der Betreiber des Verbraucherportals www.finance-store.de, Robert Jacobi. „Egal ob Finanzierung oder Versicherungsvertrag, man sollte immer zuerst einen Haushaltsplanerstellen, damit man weiß, wie viel Mittel wirklich zur Verfügung stehen,“ rät der Berliner. Häufig wird viel zu leichtfertig mit neuen Verbindlichkeiten umgegangen – ein Wesenszug der Verbraucher, der von der Wirtschaft gern ausgenutzt wird. Tipps zum Erstellen eines Haushaltsplans finden Sie hier: www.finance-store.de/haushaltsplan .

Viele Verbraucher sind durch die Entwicklungen der Wirtschaft selbst in Schieflage geraten. Für eben jene, denen die geringeren Bezüge die Schweißperlen auf die Stirn treiben, hält die Seite 101 Tipps zum Sparen allein mit Versicherungen parat. Auf die Frage, warum sich gerade in diesem Bereich viel einsparen lasse, erklärt Jacobi: „Die meisten Deutschen sind nicht bedarfsgerecht und dadurch überversichert. Kaum einer ist sich dessen bewusst.“ Weil sich die meisten Versicherungsnehmer nach dem Abschluss nicht mehr um ihre Policen kümmern, könne Ausmisten schnell einige hundert Euro bringen, meint der Experte. Nicht zuletzt sollten regelmäßig Preisvergleiche durchgeführt werden. Auch das kann kostenfrei und unverbindlich auf dem Portal vorgenommen werden.





Aber auch Kreditnehmern kann geholfen werden. Wem die Frühlingsluft Lust aufs eigene Heim gemacht hat, dem sei ans Herz gelegt, sich in Sachen Finanzierung nicht hetzen zu lassen. Man sollte immer ordentlich vergleichen. Auch hier beschreiten viele noch den mühseligen Weg von Bank zu Bank. Wer clever ist, vergleicht schnell und einfach im Internet und trifft eine Vereinbarung für den Verdienstausfall. Eine Restschuldversicherung sichert bspw. den Kreditnehmer im Falle seiner Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit ab bzw. seine Angehörigen im Falle seines Todes. Solche Arbeitslosigkeitsversicherungen werden als Option zu vielen Verträgen angeboten.

Vor kurzem gab es diese sogar noch als separates Produkt: eine private Arbeitslosenversicherung, auch Arbeitnehmerschutzbrief genannt. Was sich als die Lösung aller Sorgen anhört, entpuppt sich bei genauerem Hinsehen als Augenwischerei. Anbieter dieser Police warben mit dem Ausgleich der Versorgungslücke bzw. der Übernahme der laufenden Rechnungen, der Kredittilgungsraten sowie der Beiträge für Versicherungen und andere Kosten aus Verträgen, die nicht der Erhaltung der Unterkunft (z.B. Miete) oder des Lebensunterhalts dienen.
Aber zum einen waren die Produkte meist teuer, hatten lange Wartezeiten und versicherten nicht jeden. Wie es bei den meisten Versicherungen der Fall ist, musste auch dieses Produkt bereits in „guten“ Zeiten abgeschlossen werden, damit im Bedarfsfall auch gezahlt werden würde. Ein schwacher Trost also für alle, denen der Kündigungswind schon um die Nase weht und die den Arbeitnehmerschutzbrief deshalb gern abgeschlossen hätten: Sie hätten nach der Kündigung wohl keinen Cent gesehen.

Auch Selbstständige sollten im Falle des Einkommensausfalls abgesichert sein. Als Existenzgründer können sie der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung freiwillig beitreten. Wessen Unternehmen bereits besteht, und bei der Bundesagentur für Arbeit nicht bereits bis Ende 2006 abgeschlossen hat, für den besteht diese Möglichkeit nicht mehr.
Gerade in Zeiten schlechter Auftragslage ist eine Absicherung aber dringend notwendig. Wenn das Überleben Ihres Unternehmens von wenigen wichtigen Aufträgen abhängt, in der Branche eine schlechte Zahlungsmoral besteht oder Ihre Kunden selbst unter den Folgen der Krise zu leiden haben, sollte eine Forderungsausfallversicherung erwogen werden. Eine Einkommensausfallversicherung oder Krankentagegeldversicherung sollten man ebenfalls abschließen, um im Falle eines Ausfalls durch Unfall oder Krankheit die laufenden Kosten abdecken zu können. Aber auch im Privatbereich sollte man Vorkehrungen treffen. Hier eignen sich die zuvor beschriebenen Maßnahmen.

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Datum: 18.05.2009 - 11:29 Uhr
Sprache: Deutsch
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Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 18.05.09

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