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Debi Select – Weitere Stellungnahme der Kanzlei CLLB RAe zur Vorabinformation zur geplanten Informationsveranstaltung der Debi Select FondsG

ID: 903708

Debi Select – Weitere Stellungnahme der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte zur Vorabinformation zur geplanten Informationsveranstaltung der Debi Select Fondsgesellschaften in Frankfurt / Berlin / München

(firmenpresse) - München, Berlin, 03.07.2013

In den letzten Tagen erhielten die Anleger der Debi Select Fonds von Seiten der Kanzlei Klumpe, Schröder & Partner eine weiteres Schreiben, in dem u.a. mitgeteilt wurde, dass die ursprünglich für den 29.06.2013 geplante Informationsveranstaltung nun doch nicht stattfindet. Stattdessen sollen nunmehr im August sowohl in Frankfurt, als auch in Berlin und München entsprechende Informationsveranstaltungen stattfinden. Die Anleger werden also weiter vertröstet, während die Verjährung möglicher Schadenersatzansprüche gegen Anlageberater, Prospektverantwortliche und weitere Haftungsgegner fortschreitet.

Auch nach Erhalt dieses weiteren Schreibens der anwaltlichen Vertreter der Debi Select riefen eine Vielzahl von Anlegern bei der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte an und baten um eine Einschätzung. Die Kanzlei CLLB, die derzeit mehr als 400 geschädigte Anleger der diversen Debi Select Fonds vertritt, bewertet das Rundschreiben vom 20.06.2013 derzeit wie folgt:

Der Informationsgehalt des Schreibens ist äußerst gering. Der Themenschwerpunkt liegt auf der angeblich anstehenden Eröffnung einer Deponieentgasungsanlage in der Nähe von Minsk in Weißrussland.

Fragt sich nur, welcher Anleger, der eine Beteiligung an einem der Debi Select Fonds gezeichnet hat, in Deponieentgasungsanlagen in Weißrussland investieren wollte. Wo finden sich im Prospekt der Debi Select die entsprechenden Risikohinweise über Energieprojekte in Weißrussland. Welcher Anlageberater hat über diese Risiken aufgeklärt?

Auf der Internetseite „Wikipedia“ findet sich zu Weißrussland u.a. wie folgender Passus:

„Westliche Beobachter bezeichnen das Land häufig als „letzte Diktatur Europas““

Die von der Kanzlei CLLB vertretenen Anleger wollten in gesicherte Forderungen investieren, nicht aber in Energieanlagen in Weißrussland.

Zudem ist nach wie vor nicht geklärt, in welcher Beziehung die von den Anlegern der Debi Select zur Verfügung gestellten Einlagen zu den Energieanlagen in Weißrussland stehen.




Offenbar werden die Anlagen in Weißrussland nicht von der Debi Select, sondern einer Firma Namens „Ecotech“ konzipiert und betrieben.

Warum sollte diese Firma, die nach Angaben der Kanzlei Klumpe & Schröder die Anlagen konzipiert und betreibt, die daraus erwachsenden Gewinne an die Debi Select Fonds auszahlen und den Anlegern in Deutschland schenken? Welche vertaglichen Regelungen bestehen zwischen den Debi Select Fonds und der Firma Ecotech? Sind bisher Geldbeträge aus den Debi Select Fonds an die Ecotech geflossen und falls ja, aufgrund welcher Rechtsgrundlage und in welchem Umfang? Welche Sicherungsrechte wurden vereinbart?

Weiter stellt sich natürlich auch die Frage, warum die Anleger hierüber nicht bereits im Zeitpunkt der Investition informiert wurden.

Den Anlegern der diversen Debi Select Fonds wurde im Rahmen einer Vielzahl von gerichtlichen Verfahren zur Ermittlung des Auseinandersetzungsguthabens (Höhe des Werts einer Debi Select Beteiligung nach Kündigung) mitgeteilt, dass sich der Wert ihrer Beteiligung an den Debi Select Fonds zwischen 0% und 10% des eingesetzten Kapitals bewegt. Es wurde somit ein Verlust in Höhe von 90% festgestellt!

Was ist mit diesen 90% passiert?

Wie ist das Geld der Fonds tatsächlich investiert worden? Warum gibt es hierüber bis heute keine nachvollziehbare Darstellung von Seiten des Fonds und seiner anwaltlichen Vertreter.

Und wer bezahlt die Reisekosten der Teilnehmer der Informationsreise nebst Kammermann und Journalist, die zur feierlichen Eröffnung der Deponieentgasungsanlagen nach Weißrussland fahren? Es bleibt abzuwarten, ob all diese ungeklärten Fragen auf der Informationsveranstaltung geklärt werden können.

Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wird für die von ihr vertretenen Anleger auf der Infoveranstaltung vor Ort sein und die angekündigten Sanierungsbemühungen weiter beobachten.

Fazit:

Konkretes wird von Seiten der Debi Select bisher nicht erklärt. Nach wie vor fehlt die Aufklärung über den Verbleib der bei den Anlegern eingesammelten Gelder.


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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Jusitizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, ist mit Alexander Kainz seit 2008 ein weiterer Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.



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Datum: 04.07.2013 - 14:02 Uhr
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