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Anmoderationsvorschlag: Keine Möbel mehr, feuchte Wände, kaputte
Heizungen: Das Hochwasser hat Schäden in Milliardenhöhe angerichtet.
Viele Menschen sind verzeifelt, weil ihnen das Geld fehlt, um nach
den ersten Aufräumarbeiten die Schäden zu beseitigen. Deshalb hat die
staatliche Förderbank KfW jetzt ein erstes schnelles Hilfspaket in
Höhe von 100 Millionen Euro geschnürt und bietet zinsgünstige Kredite
an. Wer die genau bekommen kann und wie Sie die beantragen, weiß Uwe
Hohmeyer.
Sprecher: Das Angebot der staatlichen Förderbank KfW richtet sich
an alle vom jüngsten Hochwasser betroffenen Kommunen, an kleine und
mittlere Unternehmen sowie an alle Privatleute, die ihr Haus wieder
bewohnbar machen müssen.
O-Ton 2 (Ute Hauptmann, 0:23 Min.): "Wenn Sie an Ihrer
selbstgenutzten Wohnimmobilie Schäden nachweisen können, die durch
das Hochwasser gekommen sind, dann können Sie bis zu 50.000 Euro für
diese Wohneinheit beantragen, die Ihnen derzeit zu einem Zinssatz von
einem Prozent angeboten werden. Damit können Sie dann die notwendigen
Renovierungsarbeiten beginnen und Elektrik erneuern, Fliesen legen,
Malern und ähnliches."
Sprecher: Erklärt die KfW-Finanzierungsexpertin Ute Hauptmann. Wer
nach derFlutkatastrophe die Kraft dazu hat, kann gleich auch noch
energieeffizient sanieren:
O-Ton 2 (Ute Hauptmann, 0:23 Min.): "Das geht natürlich auch, das
betrifft dann die Dämmung, den Austausch der Fenster oder
Wohneingangstüren oder eine erneuerte Heizung. Das ist durchaus
möglich im Rahmen des Programms 'Energieeffizient Sanieren'. Sie
können für diese Maßnahmen sowohl ein zinsgünstiges Darlehen, auch im
Moment zu einem Prozent, bekommen, oder wahlweise eben einen
Zuschuss, der bis maximal 10 Prozent der Aufwendungen für die
Einzelmaßnahmen beträgt."
Sprecher: Keinen Kredit dagegen gibt´s für die Instandsetzung der
vielen überfluteten Kleingärten.
O-Ton 3 (Ute Hauptmann, 0:22 Minuten): "Die Bundesregierung, und
hier speziell die KfW, sind ja damit angetreten, dass man
Existenznöte mindert mit diesem Programm. Wir werden deshalb die
Wohnimmobilien besonders befördern und auch die gewerblichen
Unternehmen in ihrer Existenzsicherung unterstützen. Für Kleingärten,
die eben doch mehr Freizeitvergnügen sind, stehen diese Mittel dann
nicht zur Verfügung."
Sprecher: Für alle anderen gilt: Einfach mit der Hausbank einen
Beratungstermin vereinbaren und dort auch gleich den Kreditantrag
stellen.
O-Ton 4 (Ute Hauptmann, 0:20 Min.): "Danach wird der Antrag an die
KfW weitergeleitet, und die Mittel werden der Hausbank dann zur
Verfügung gestellt, dass sie sie an Sie weiterreicht. Wenn Sie jetzt
schon losgelegt haben mit Ihren Maßnahmen, können Sie auch bis 31.
August den Antrag noch stellen. Ab dem 1. September gelten dann
wieder die üblichen Bedingungen:Antrag stellen vor Vorhabensbeginn."
Abmoderationsvorschlag: Weitere Infos zu den zinsgünstigen
KfW-Krediten für flutgeschädigte Privathaushalte, Unternehmen und
Kommunen finden Sie im Internet unter www.kfw.de/hochwasser.
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Pressekontakt:
Holger Schwabe
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