(ots) - Viscom AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme/Hauptversammlung
05.07.2013 14:12
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Hannover, 5. Juli 2013 - Vorstand und Aufsichtsrat der Viscom AG, Hannover,
(ISIN DE0007846867) haben in ihrer gemeinsamen Sitzung am 5. Juli 2013
beschlossen, der Hauptversammlung die Umwandlung eines Teils der gebundenen
in eine freie Kapitalrücklage vorzuschlagen. Dies soll durch eine
Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln mit anschließender ordentlicher
Kapitalherabsetzung erfolgen, über die im Rahmen einer am
20. August 2013 stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung der
Gesellschaft beschlossen werden soll. Die Einberufung zu dieser
außerordentlichen Hauptversammlung mit weiteren Details wird
voraussichtlich am 10. Juli 2013 im Bundesanzeiger erscheinen.
Die geplante Umwandlung der gebundenen in eine freie Kapitalrücklage
umfasst ein Volumen von 22.550.000,00 EUR der insgesamt 37.107.160,08 EUR
(Stand: 31. Dezember 2012) betragenden gebundenen Kapitalrücklage und soll
dazu dienen, das Eigenkapitalmanagement der Viscom AG zu flexibilisieren
und derzeit gebundenes Kapital für zukünftige Dividendenzahlungen an die
Aktionäre und/oder Aktienrückkaufprogramme verfügbar zu machen. Um die
gebundene Kapitalrücklage in eine freie Kapitalrücklage zu wandeln, ist es
aus rechtlichen Gründen erforderlich, eine Kapitalerhöhung aus
Gesellschaftsmitteln mit anschließender ordentlicher Kapitalherabsetzung
durchzuführen. Der Betrag aus der ordentlichen Kapitalherabsetzung soll in
voller Höhe in die freie Kapitalrücklage eingestellt werden.
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Carl-Buderus-Str. 9-15
30455 Hannover
Tel.: +49-511-94996-850
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