(ots) -
Die Finanzierung des flächendeckenden Nacht- und Notdienstes der
Apotheken in Deutschland ist künftig besser gesichert als bislang.
Mit der heute erfolgten Bestätigung des
Apothekennotdienstsicherstellungsgesetzes (ANSG), das am 1. August in
kraft treten wird, ist der Bundesrat dem Beschluss des Bundestages
vom 6. Juni gefolgt. Darauf macht die ABDA - Bundesvereinigung
Deutscher Apothekerverbände alle Bürger aufmerksam, die sich gerade
in ländlichen Gebieten auf diese Gemeinwohlaufgabe verlassen können.
Dem Gesetz zufolge sollen jährlich 120 Millionen Euro als Pauschale
pro Notdienst verteilt werden. Jede Nacht versorgen rund 1.400
Apotheken etwa 20.000 Patienten.
"Wir freuen uns, dass sich die Bundes- und Landespolitiker über
Parteigrenzen hinweg so einig sind, dass der Nacht- und Notdienst der
Apotheken gestärkt werden muss", sagt ABDA-Präsident Friedemann
Schmidt: "Das Gesetz ist besonders für die Apotheken auf dem Lande
wichtig, weil sie weniger Patienten haben, aber viel häufiger
Notdienst leisten müssen. Ein pauschaler Zuschuss mindert immerhin
die finanzielle Belastung. Jetzt kommt es darauf an, dass der Nacht-
und Notdienstfonds möglichst schnell, effizient und reibungslos
funktioniert. Daran arbeiten wir mit Hochdruck."
Zum Hintergrund: Unter Aufsicht des Bundesgesundheitsministeriums
errichtet und verwaltet der Deutsche Apothekerverband den Nacht- und
Notdienstfonds. Hingegen müssen die Landesapothekerkammern die
angeordneten und tatsächlich geleisteten Notdienste bestätigen.
Finanziert wird der Notdienstzuschuss über eine Erhöhung des
Festzuschlags pro Packung bei rezeptpflichtigen Medikamenten um 16
Cent auf 8,51 Euro. Die Notdienstgebühr in Höhe von 2,50 Euro pro
Inanspruchnahme des Notdienstes bleibt auch nach dem 1. August 2013
erhalten. Der Arzt kann den Versicherten in dringenden Fällen jedoch
von dieser Notdienstgebühr entbinden, indem er auf dem Rezeptformular
das "noctu"-Feld ankreuzt.
Diese Pressemitteilung und weitere Informationen unter www.abda.de
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