(firmenpresse) - In Zeiten von Finanzkrise und massivem Stellenabbau fühlen sich viele Arbeitnehmer verunsichert und stellen sich Fragen – u.a. zum Thema Betriebsrente -, die sich vor einigen Monaten sicherlich nicht gestellt haben. Bezüglich der Betriebsrente im Falle einer Insolvenz kann man davon ausgehen, dass der Großteil der Betriebsrenten im Rahmen von betrieblichen Altersversicherungsverträgen gedeckt ist. Der Versicherungsnehmer und Prämienzahler ist der Arbeitgeber, während der Arbeitnehmer Bezugsberechtigter der betrieblichen Altersversorgung ist.
Dies ist unabhängig davon wie die betriebliche Altersversorgung ausgestattet ist. Es gibt einen Insolvenzschutz, der verhindert, dass die betriebliche Altersversorgung in die Insolvenzmasse kommt.
Das Ganze muss aber vertraglich vor der Insolvenz geregelt worden sein. Kleiner Tipp für alle Arbeitnehmer: Diese sollen schriftlich die Personalabteilung des Arbeitgebers nachfragen, ob eine entsprechende Insolvenzregelung im betrieblichen Altersversicherungsvertrag enthalten ist. Wenn nicht gilt dies nicht der Fall ist, ist dies schleunigst nachzuholen. Als Arbeitnehmer hat man einen Anspruch auf die Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung. Außerdem sollten die Arbeitnehmer nicht vergessen, dass die betriebliche Altersversorgung technisch betrachtet Gehaltsbestandteil ist. Darüber hinaus gibt es viele Altersversicherungsverträge, bei denen man als Arbeitnehmer zusätzlich neben dem Anteil des Arbeitgebers auf zusätzliches Gehalt verzichtet hat, um die betriebliche Altersversorgung aufzustocken.
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